Fax = Unterschied?

  • Sachverhalt:

    RA legt gegen einen Beschluss von meinereiner sofortige Beschwerde ein. Dies jedoch nur per Fax.

    In der Regel erhält man die jew. Schriftsätze ja doppelt.

    Hier meine Frage: Macht es, formaljuristisch betrachtet, einen Unterschied, ob ich einen Schriftsatz einer Partei per Fax oder auf dem Postwege übermittelt bekomme?:gruebel:

  • ...und weils in § 133 ZPO so steht. Deshalb haben wir uns angewöhnt, immer alles dreifach einzureichen. Da kann man doch bei so einer sofortigen Beschwerde keine Ausnahme machen :D!

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • Tja, aber nur ein Fax ist kostenlos. :teufel:

    Die Faxdurchschriften lösen die Dokumentpauschale aus, KV 9000 GKG



    Das habe ich wirklich aufgehört meinen KB zu erklären. Bei uns also weiterhin ohne Kosten,

  • Übrigens schicken nur Anwälte alles doppelt und dreifach, weil, wie A.U schon richtig bemerkte, die das so gelerrnt haben.
    Alle anderen schicken alles nur einmal.
    Aber sie zahlen dann auch anstandslos die Dokumentenpauschale. Man gönnt sich ja sonst nichts.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

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