Rechtshilfe

  • Fall: Mutter und Kinder wohnen im Ausland, Vater in Deutschland. Mutter will Kindern ihren neuen Namen erteilen (Einbenennung). Vater dagegen. AG Schöneberg hat das Verfahren hierher abgegeben. Die Beteiligten müssen gehört werden - durch den Rpfl. und auch durch das Jugendamt. Kann ich das ausländische Gericht um Rechtshilfe (Anhörung) ersuchen?:(

  • Keine Ahnung, was die Rechtshilfe angeht.

    Diese Mühe würde ich mir aber auch nicht machen. ich würde die Mutter und die Kinder ganz normal zur Anhörung laden. Wenn es den Ast. wirklich soooo wichtig ist, den Namen ändern zu lassen, dann werden sie schon kommen. :teufel:

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Die internationale Rechtshilfe ist natürlich möglich, aber wahrscheinlich nur über den üblichen Popanz. Die österreichischen Bezirksgerichte sehen die Dinge manchmal etwas lockerer und leisten Rechtshilfe auch, wenn man direkt von Gericht zu Gericht darum ersucht.

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