Zum Widerspruchsverfahren siehe auch die Informationen des Landes NRW hier. Das dort, obwohl diese nahe gelegen hätte, nichts von BerH steht, gehe ich davon aus, dass das Land NRW unterstellt, dass die RA eines grds. nicht notwendig ist.
Zu meinen Vorbehalten passt, dass NRW das Widerspruchsverfahren - bis auf wenige SGB-Komplexe - für alle Verfahren bei Kommune und Land abgeschafft hat.