Hallo,
ich habe hier einen Fall der Unterhaltsgeltendmachung und habe natürlich an das Jugendamt verwiesen.
Nun meint der Rechtsanwalt, dass aufgrund der Chancengleichheit Beratungshilfe zu gewähren sein, weil schließlich auch die Gegenseite anwaltlich vertreten ist.
Ich meine, das wäre ein Grundsatz aus dem PKH-Recht. Aber gilt der auch hier und gibt es dazu Kommentarmeinungen/Rechtsprechungen. ich habe nämlich nichts gefunden.