Testamentarische oder gesetzliche Erbfolge?

  • Hallo,

    ich merke mal wieder, dass ich urlaubsreif bin, denn ich steh grad voll aufm Schlauch.:oops:

    Meine Erblasserin hatte einen (Halb-)Bruder,der vor ihr verstorben ist. Dieser hat mit Testament seine Ehefrau als alleinige Erbin eingesetzt. Die Kinder aus erster Ehe gingen leer aus.

    Erben jetzt die Kinder nach gesetzlicher Erbfolge, da es um den Erbfall nach der Tante geht oder erbt die Ehefrau?:confused: :oops: :confused:

  • Erben kann doch nur, wer zum Zpkt des Erbfalls noch gelebt hat.
    Wenn der Bruder vorverstorben ist, ist es völlig unerheblich wer seine Erben wurden. Seine Abkömmlinge treten gem. § 1925 BGB an seine Stelle.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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