Rufsignal bei Schiffen

  • HILFE!!!!!

    Ich habe grade einen Antrag vorliegen, in dem ein hier im Bezirk wohnender Schiffseigner die Zuteilung eines Rufzeichens für seine im Hamburger Schiffsregister eingetragene Yacht beantragt.
    Davon habe ich noch nie was gehört (meine Kollegen auch nicht...).
    Nach Auskunft des Antragstellers soll für die Erteilung des Rufzeichens (musste erstmal googeln, was das überhaupt ist :oops: ) bei eintragungsfähigen Schiffen das Wohnsitzgericht des Eigners zuständig sein. Hab bei meiner I-Net-Suche zwar mehrere Fragenkataloge gefunden, wo das gleiche drinsteht (die Eigner bekommen das also so beigebracht), aber kein einziges Gesetz bzw. keine Verordnung, nach welcher Vorschrift das so ist, wer da zuständig ist oder wie das geht.:mad:

    Hat vielleicht einer von euch schon mal so einen Antrag gehabt und kann mir weiterhelfen?

    Vielen Dank im Voraus!!!

  • Ich komm zwar aus der schönsten Stadt der Welt, habe aber davon noch nichts gehört (und bei den vielen Pötten in Hamburg müsste das nach 25 Jahren eigentlich mal aufgetreten sein). Mit der Zuteilung durch zahlreiche Stellen kann es wegen der Verwechselungsgefahr eigentlich nichts sein, frag doch mal beim Schiffsregister in Hamburg nach, die müssten es wissen.
    Da es sich um Funk handelt, könnte auch die Regulierungsbehörde für Telekommunikationsangelegenheiten (RegTep) für die Vergabe zuständig sein.

  • Konnte mir das auch nicht vorstellen, aber die Prüfungs- und Fragebögen waren eindeutig...
    Aber danke für den Tipp, werde gleich mal da anrufen!

  • O.k., hab mit der RegB. für Post und Telekommunikation und der Geschäftsstelle des Hamburger Schiffsregisters telefoniert, jetzt bin ich schlauer:

    Ist ein Schiff nicht eingetragen, wird das Rufzeichen von der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation, Aussenstelle Hamburg vergeben. Ist es beim Schiffsregister eingetragen, wird dort auch das Rufzeichen für das Schiff vergeben (macht zumindest Hamburg so).
    Die Angaben in den Prüfungsbögen und Fragekatalogen sind also Müll (Gott sei Dank!!!).
    Vielen, vielen Dank für eure Mühe!!!:2danke

  • Ich habe jetzt auch entsprechende Rechtsgrundlagen gefunden:
    Nach § 16 Abs. 2 der Schiffsregisterordnung ist bei der Eintragung eines Seeschiffs ein dem Schiff vom Registergericht zugeteiltes Unterscheidungssignal einzutragen.
    Nach § 31 der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung führt das Registergericht ein Verzeichnis der zur Verfügung gestellten Unterscheidungssignale in alphabetischer Reihenfolge und teilt sie in dieser Reihenfolge den Schiffen zu.
    Das vom Seeschiffsregister zugeteilte Unterscheidungszeichen wird bei deutschen Schiffen zugleich als Rufzeichen verwendet - Abschnitt 1.1.2 Absatz 3 Satz 2 der Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im mobilen Seefunk und Binnenschifffahrtsfunk (VVSB) - http://regtp.gekko.de/media/archive/591.pdf (Seite 17).

  • Als Ergänzung: Pfändung von bestimmten Telefonnummern. Hier eine ganz spezielle von einem betrügerischen Krankenpflegedienst. Die Telefonnummer hat aber relativ hohen Wert, da derartige Nummern selten sind und nicht mehr ausgegeben werden.

  • Zitat von Erzett

    Als Ergänzung: Pfändung von bestimmten Telefonnummern. Hier eine ganz spezielle von einem betrügerischen Krankenpflegedienst. Die Telefonnummer hat aber relativ hohen Wert, da derartige Nummern selten sind und nicht mehr ausgegeben werden.



    Und um welche Nummern handelt es sich da? Hab ich ja noch nie gehört.

  • Meine Nummer war es nicht. Obwohl die auch relativ selten ist. Ich meine sogar, dass die in der BRD nur 1 Mal vorkommt. :wechlach:

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ach Ulf, ich hab selten so gelacht. Danke für das Posting!!!!

    :wechlach: :wechlach: :wechlach: :wechlach: :wechlach: :wechlach: :wechlach:

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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