Vollstr. Ausfertigung des KFB an RA II. Instanz ?

  • hallo,

    Kind ist in der I. Instanz vom Jugendamt vertreten worden; in der 2. Instanz von einem Rechtsanwalt. Nun hat der Rechtsanwalt das Kostenfestsetzungsverfahren beantragt . Wem ist die vollstreckbare Ausfertigung des KFB zu erteilen, dem Jugendamt als sog. Vertreter der I. Instanz oder dem Rechtsanwalt ?

    danke fur eure Hilfe !!

  • Weder noch! Vorstehende Ausfertigung wird der Partei (KIND) zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt (§ 725 ZPO). Wer die Partei später in der ZV vertritt spielt dabei keine Rolle.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!