Moin moin,
ich schlage mich bereits seit einiger Zeit mit einer Abtretung einer Brief-Eigentümergrundschuld herum.
Die Abtretung der Brief-EGS erfolgte im Mai 2005. Im Dezember 05 wurde über das Vermögen des Eigentümers das Insolvenzverfahren eröffnet.
Antrag auf Eintragung der Abtretung von der neuen Gläubigerin liegt vor. Eine Erklärung der Gläubigerin, dass der Brief bei der Unterschriftsbeglaubigung mit übergeben wurde, wurde nachgereicht.
Dies wird vom Insolvenzverwalter auch nicht in Frage gestellt. Dieser möchte aber die Abtretung anfechten, da er von einer unentgeltichen Leistung des Schuldners ausgeht.
Dennoch würde ich eintragen, da es ja lediglich eine deklaratorische Eintragung ist.
Eher problematisch finde ich jedoch, dass in der Abtretungserklärung der Zinszeitraum fehlerhaft angegeben wurde. Abtretung mit Zinsen seit Bewilligung, gemäß Bestellungsurkunde ist die EGS jedoch erst ab Eintragung zu verzinsen.
Wegen der geplanten Anfechtung wird eine Berichtigung nicht erfolgen können.
Der Gläubiger schlägt daher vor, dass er einfach seinen Antrag abändert und so stellt, dass die Eintragung der Abtretung mit Zinsen seit dem Tage der Eintragung der EGS beantragt wird.
Selbst gehe ich nicht von einer vollständigen Nichtigkeit der Abtretung aufgrund dieses Fehlers aus, wüsste daher momentan auch nicht, was gegen diese Kreativlösung spräche.
Hat jemand evtl. noch eine Meinung dazu ?
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