Verein - unzureichende Beschlussfassung (Satzungsänderung)

  • Guten Morgen,

    ich bilde mir ein irgendwann im Vereins-Stöber mal gelesen zu haben, dass es nicht ausreichend ist, wenn die Mitgliederversammlung die Verlegung des Sitzes (ohne ausdrückliche Erklärung über die hiermit verbundene Änderung der Satzung in §..) beschließt.
    Finde diese Stelle jetzt aber leider nicht mehr.
    Habe nämlich einen Verein der entsprechend die "Umbenennung des Vereins in..." beschließt (war auch so als TOP angekündigt), aber nichts zur erforderlichen Satzungsänderung verlauten lässt.
    Bin ich da jetzt auf dem Holzweg? Wie handhabt ihr das?

    Gruß
    Dolly

  • Der Verein hieß bisher also beispielsweise "Gartenfreunde Dora-Dorf" und hat jetzt den Namen in "Gartenfreunde Emil-Dorf" geändert?

    Dir geht es darum, ob dies gleichbedeutend mit einer tatsächlichen Sitzverlegung ist?

  • In dem Einladungsschreiben muß auf die beantragte Satzungsänderung hingewiesen werden. Bei "Kleinigkeiten" halte ich den Text der Änderung für verzichtbar, bei Namensänderung, Sitzverlegung etc. würde ich nicht darauf verzichten.

  • In dem Einladungsschreiben muß auf die beantragte Satzungsänderung hingewiesen werden. Bei "Kleinigkeiten" halte ich den Text der Änderung für verzichtbar, bei Namensänderung, Sitzverlegung etc. würde ich nicht darauf verzichten.



    Ja so sehe ich das auch. Was ist denn beantragt worden: Eintragung Namensänderung oder Verlegung des Sitzes oder beides. Alles ohne Satzungsänderung:gruebel:, irgendwie merkwürdig.

  • Also es geht mir jetzt nicht um die Sitzverlegung - ich hatte nur so was mal unter diesem Punkt gelesen und wollte das jetzt entsprechend auf die Namensänderung anwenden.

    Mein Verein kündigt an: "TOP Abstimmung über die Umbenennung des Vereins"
    Die MV beschließt: "Abstimmung über die Vereinsbezeichnung: NEU: ... - Verein zur Förderung... e. V. + Abstimmungsergebnis"
    (Beim Namen ist die Ortsbezeichnung entfallen.)
    Angemeldet wird: "Die MV hat weiterhin beschlossen, den Vereinsnamen zu ändern. Der neue Vereinsname lautet: ..."

    Kein Hinweis, dass den Mitgliedern oder dem Vorstand bewusst ist, dass es sich hier um eine Satzungsänderung handelt.

    Ich hoffe ich konnte den Sachverhalt verdeutlichen.

  • Also für mich ist das schon eine Namensänderung. Vielleicht war ja der Ortsname auch ein Unterscheidungsmerkmal von einem anderen Verein. Ich habe nur den Stöber hier (9. Auflage) und da steht unter Randnummer 90, dass eine spätere Änderung des Namens durch Satzungsänderung erfolgt und somit auch erst mit Eintragung in das Vereinsregister wirksam wird. Bestehe doch einfach auf die Satzungsänderung, mal sehen wie der Verein das begründet, die Satzung nicht ändern zu wollen.

  • Mein Verein kündigt an: "TOP Abstimmung über die Umbenennung des Vereins"
    Die MV beschließt: "Abstimmung über die Vereinsbezeichnung: NEU: ... - Verein zur Förderung... e. V. + Abstimmungsergebnis"
    Angemeldet wird: "Die MV hat weiterhin beschlossen, den Vereinsnamen zu ändern. Der neue Vereinsname lautet: ..."
    .


    Wenn der neue Name zulässig ist, würde ich nicht auf die Benennung der einzelnen §§ im Einladungsschreiben bestehen, jedes Mitglied weiss doch was gemeint ist, sei es nun der § 1 oder 2 der Satzung.

  • Mein Verein kündigt an: "TOP Abstimmung über die Umbenennung des Vereins"
    Die MV beschließt: "Abstimmung über die Vereinsbezeichnung: NEU: ... - Verein zur Förderung... e. V. + Abstimmungsergebnis"
    Angemeldet wird: "Die MV hat weiterhin beschlossen, den Vereinsnamen zu ändern. Der neue Vereinsname lautet: ..."
    .


    Wenn der neue Name zulässig ist, würde ich nicht auf die Benennung der einzelnen §§ im Einladungsschreiben bestehen, jedes Mitglied weiss doch was gemeint ist, sei es nun der § 1 oder 2 der Satzung.



    Irgendwie verstehe ich hier was falsch, du hast also die notarielle Anmeldung vor dir liegen, das Protokoll der Mitgliederversammlung in dem die (Namens/:gruebel:Satzungsänderung beschlossen worden ist und die Einladung zur Mitgliederversammlung, aus der nicht hervorgeht, dass die Satzung zu ändern ist.
    Die Einladung wird hier ganz selten vorgelegt. Meistens ist in der notariellen Anmeldung die Versicherung enthalten, dass die Mitgliederversammlung satzungsgemäß einberufen worden ist. Das reicht mir eigentlich. Aus der Anmeldung gehen die §§ aus der Satzung hervor, die geändert wurden, welche mit dem Protokoll übereinstimmen und fast immer wird ja die Satzung neugefasst.

  • Wenn aus der Einladung die beantragte Satzungsänderung nicht ersichtlich ist, wird es nichts mit der Eintragung. Die satzungsgem. Einberufung betrifft lediglich die Form.

  • Wenn aus der Einladung die beantragte Satzungsänderung nicht ersichtlich ist, wird es nichts mit der Eintragung. Die satzungsgem. Einberufung betrifft lediglich die Form.



    :gruebel: Habe ich bisher noch nicht so gesehen. Natürlich schaue ich nach, was in der Satzung dazu steht. In den Satzungen (zumindestens in den meisten) ist der Inhalt der Ladung genau vorgeschrieben, z.B. wenn beabsichtigt ist, die Satzung zu ändern. Und wenn die das versichern, dass satzungsgemäß geladen worden ist, müsste das doch ausreichen, oder? Hat die Satzung diese genauen Bestimmungen nicht, dann verlange ich die Einladung, wenn sie nicht gleich mit eingereicht worden ist.

  • Es liegt ja gerade keine (ausdrückliche) Anmeldung der Änderung der Satzung vor.
    Ich glaube mal gelesen zu haben, dass wenn der Verein seinen Sitz verlegt es nicht ausreichend ist, dass die MV beschließt "Der Sitz ist nach... verlegt.". Es muss ausdrücklick die Änderung der Satzung in § .. beschlossen werden.

  • Es liegt ja gerade keine (ausdrückliche) Anmeldung der Änderung der Satzung vor.
    Ich glaube mal gelesen zu haben, dass wenn der Verein seinen Sitz verlegt es nicht ausreichend ist, dass die MV beschließt "Der Sitz ist nach... verlegt.". Es muss ausdrücklick die Änderung der Satzung in § .. beschlossen werden.



    Aber aus dem Protokoll ergibt sich die beschlossene Satzungsänderung, wenn auch ohne Angabe des § in der Satzung oder der laufenden Nummer (meistens ja 1), Dein Problem ist nur, dass es nicht in der Einladung steht (und nicht in der Anmeldung?) Aber ich verstehe auch den Notar nicht, der die Anmeldung vorgenommen hat, es muss doch genau darin enthalten sein, was eingetragen werden soll z.B. Satzungänderung zu § 1 - Name des Vereins, so kenne ich das zumindestens von den hiesigen Notaren. Hat der einfach wirklich nur die Unterschriften beglaubigt.

  • Aber ich verstehe auch den Notar nicht, der die Anmeldung vorgenommen hat, es muss doch genau darin enthalten sein, was eingetragen werden soll z.B. Satzungänderung zu § 1 - Name des Vereins, .


    Einmal mehr sehe ich den Vorteil von Nur-Notaren in großen Notarkanzleien. Man merkt, die fertigen den ganzen Tag nur Urkunden

  • Was meint Ihr, was ich hier so alles zu sehen kriege. Die oberschlauen Vereinsvorstände bringen aus Kostengründen einen selbstgefertigten Entwurf der Anmeldung mit und bestehen auf reine Unterschriftsbeglaubigung. Wir haben es uns hier seit einiger Zeit zu eigen gemacht, in den Beglaubigungsvermerk aufzunehmen, dass es sich bei der Unterschriftsbeglaubigung lediglich um eine Bestätigung der Echtheit der Unterschriften handelt und das der Notar für den Inhalt der Schriftstücke keine Verantwortung oder Haftung übernimmt. Wir reichen dann auch nicht ein, sondern händigen die Unterlagen dem Vorstand wieder aus.

    »Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustandegekommen sind.«
    Charles de Gaulle (1890 − 1970)

  • Mein Verein kündigt an: "TOP Abstimmung über die Umbenennung des Vereins"
    Die MV beschließt: "Abstimmung über die Vereinsbezeichnung: NEU: ... - Verein zur Förderung... e. V. + Abstimmungsergebnis"
    Angemeldet wird: "Die MV hat weiterhin beschlossen, den Vereinsnamen zu ändern. Der neue Vereinsname lautet: ..."
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    Wenn der neue Name zulässig ist, würde ich nicht auf die Benennung der einzelnen §§ im Einladungsschreiben bestehen, jedes Mitglied weiss doch was gemeint ist, sei es nun der § 1 oder 2 der Satzung.



    Sehe ich ganz genauso. Wenn der Vereinsname geändert wird, ist doch klar -oder sollte klar sein-, dass damit eine Änderung der Satzung in § xy verbunden ist (§ 57 BGB - Mussinhalt der Satzung).
    Ich würde jetzt nicht verlangen, dass in der Einladung der § der Satzung steht und dass wegen der "Umbenennung" die Satzung geändert wird.
    Den Vereinsmitgliedern gehts vor allem darum, bei der Umbenennung mitzuwirken, dass der Vereinsname ins Register kommt (und damit wirksam wird) ist Sache des Vereinsvorstands.

  • Bei mir ist der Fall umgekehrt:

    Angemeldet wurde, dass die Satzung insgesamt neu gefasst wurde. Auch der Name des Vereins hat sich laut neuer Satzung geändert.

    Die Namensänderung ist doch neben der Satzungsänderung auch ausdrücklich anzumelden?

  • Ja, ich würde eine zusätzliche Anmeldung der Namensänderung - in notariell beglaubigter Form - verlangen. Das gleiche gilt für den Sitz und die Vertretungsbefugnis, also alles, was ausdrücklich im Vereinsregister auch eingetragen wird, vgl. § 71 i.V.m. § 64 BGB.

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten! (Oscar Wilde)

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