Wohnungseigentum

  • Ich habe dazu auch mal eine Frage, weil sie gerade bei uns unter den Kollegen aufgetaucht ist:

    Was nehmt ihr an Kosten für die Löschung der Veräußerungsbeschränkung und aus welchem Wert???


    Inhaltsänderung ist z.B Aufhebung der Veräußerungsbeschränkung § 12 WEG. Nach § 76 II KostO gilt für die Eintragung von Veränderungen des Inhalts § 64 KostO entsprechend. Da sich die Veränderung somit auf mehrere Rechte bezieht, ist auch die Gebühr gem. § 64 II KostO für jede betroffene Einheit gesondert zu erheben. In unserem Fall also Gebühr für jede Wohnungseinheit.
    Wert nach § 30 KostO. Böhringer schlägt 10 % für jede veränderte Einheit vor. Ich nehme hier immer 3000 Euronen pro Sondereigentum.

    Einmal editiert, zuletzt von Tarzan (26. August 2008 um 15:44)

  • Ich habe auch noch eine ergänzende Frage...

    ...sind denn irgendwelche sonstigen Zustimmungen (Abt. II oder III) erforderlich wenn ich das Zustimmungserfordernis lösche bzw. berichtige? Weil der Stöber da sowas komisches schreibt...

  • Ich kann darin keine unmittelbare Betroffenheit für die Berechtigten oder Gläubiger erkennen. Daher besteht aus meiner Sicht kein Grund, deren Zustimmung zur Aufhebung der Beschränkung nach § 12 WEG einzufordern.

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

  • Wenn es um die Löschung der Veräußerungsbeschränkung geht bei welcher die Eigentümerversammlung mit 3/4-Mehrheit der Veräußerung zustimmen muss...dann ist das doch kein Unterschied, oder gibt es hier einen Punkt, der anders ist?

  • Wenn die Aufhebung der Veräußerungsbeschränkung beschlossen wurde, dann ist es egal, wer bei bestehender Veräußerungsbeschränkung (alle oder 3/4) hätte zustimmen müssen. Im Übrigen hat es auch schon zu Zeiten, als die Veräußerungsbeschränkung nur im Wege der Vereinbarung aufhebbar war (also vor dem 1.7.2007), nicht der Zustimmung der Grundpfandgläubiger bedurft (LG Bielefeld, Rpfleger 1985, 232)

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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