Kosten Privatklage

  • StA hat Ermittlungsverfahren eingestellt und auf Privatklage verwiesen.

    Welche Kosten entstehen dort genau (insb. Gerichts-/ Verfahrenskosten) ? Welche Kosten löst das vorgeschaltete Schiedsverfahren aus ?

  • KV GKG 3310 - Hauptverhandlung mit Urteil - 120,-- €
    KV GKG 3311 - Erledigung des Verfahrens ohne Urteil - 60,-- €

  • KV GKG 3310 - Hauptverhandlung mit Urteil - 120,-- €
    KV GKG 3311 - Erledigung des Verfahrens ohne Urteil - 60,-- €


    Danke !

    Im Falle der Zurückweisung oder des Freispruchs kämen dann noch die gegn. und evtl. eigenen Anwaltskosten hinzu. Wie hoch wären diese ?

    Gibt es eigentlich ein Rechtsmittel gegen den Einstellungsbeschluss ?

  • Ich würde eher sagen Nr. 3410 KV GKG (30 Euro) und ff.
    Die RA-Vergütung ist dieselbe wie in einem normalen Strafverfahren, also alle Gebühren nach Teil 4 des VV RVG, sofern entstanden. Die Kosten im Schiedsverfahren betragen gemäß § 46, 50 SchiedsG max. 25 Euro plus Auslagen der Beteiligten, können aber bei absoluter Mittellosigkeit des Kostenschuldners auch erlassen werden.

  • 1. Danke !

    2. Im Falle der Zurückweisung oder des Freispruchs kämen dann noch die gegn. und evtl. eigenen Anwaltskosten hinzu. Wie hoch wären diese ?

    3. Gibt es eigentlich ein Rechtsmittel gegen den Einstellungsbeschluss ?



    1. Bitteschön ;)
    2. Ich erinnere mich dunkel, dass es im Stafverfahren sog. Rahmengebühren für die RAe gibt, daher würde es wohl davon abhängen, um was es in dem Verfahren geht und wie aufwendig die Arbeit für den RA ist . . . also kann man hier zunächst nix genaues sagen - möge man mich korrigieren, wenn ich da falsch liege, es ist schon eine Zeit her, dass ich in der Strafabteilung war . . . :oops:
    3. Kann sein, macht aber doch keinen Sinn . . . da wurde eben - in aller Regel - das öffentliche Interesse verneint, und dann würde ich das auch akzeptieren . . . :gruebel:

  • Es ist ggf. eine Sicherheitsleistung für die möglichen Kosten des Beschuldigten zu erbringen, § 379 StPO.

    Im übrigen stimme ich redge zu, Privatklage sollte man sein lassen. Ich kenne einen einzigen Fall, der bis dorthin gediehen war. War inhaltlich allerunterste Schublade, wenn ich das mal so deutlich sagen darf. Es sollen gefrorene Essensreste über den Gartenzaun geflogen sein, und dann war da nochwas mit Manipulationen am Briefkasten.

    Außerdem gibt es für das Gericht auch noch Einstellungsmöglichkeiten, um sich vor einer Privatklage-Hauptverhandlung retten zu können.

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