Abgleich Tabelle mit Schlussverzeichnis?

  • Ich glaube jedes Insolvenzgericht hat so seine ganz eigene Art die Insolvenzakte zu führen. Weiterhin führt die Technik zu unterschiedlichen Arbeitsweisen.....

    Bei uns z.B. gibt es keinen Sonderband Tabelle und keinen Sonderband RSB. Die "Originaltabelle" wird bei uns fortlaufend hinter die Niederschriften Prüfungstermine geheftet. Grundsätzlich soll das Gericht nach dem ersten Prüfungstermin die Tabelle führen. Das ist praktisch bei uns aber nicht möglich, weil die Technik das nicht hergibt (ForumSTAR bietet noch keine Tabelle an; Schnittstelle zwischen Gericht und IV gibt es noch nicht). Aus diesem Grund reicht der Verwalter mit jedem Zwischenbericht eine aktuelle Tabelle zur Akte. Veränderungen werden in der Spalte Berichtigungen eingetragen. Wir nehmen diese Veränderungen zur Kenntnis, fordern uns aber keine neuen Tabellenauszüge an.
    Mit Schlussbericht wird dann vom IV die Tabelle mit den "endgültigen" Prüfungsergebnissen eingereicht. Veränderungen werden bei uns nicht gesondert in einem Prüfungstermin geprüft. Ungeprüfte Forderungen werden natürlich in einem gesonderten Prüfungstermin (vor Schlusstermin) geprüft. Die endgültige Tabelle wird sodann mit den Ursprungstabellen aus den Prüfungsterminen abgeglichen.
    Die GS hat bei uns mit der Tabellenführung nichts zu tun.

    Tja, wahrscheinlich hat jeder eine andere Bearbeitungsweise. Und natürlich ist jeder von seiner Bearbeitungsweise 100% überzeugt.;)

  • 1. Ihr übertragt das auf den IV? Im Gesetz steht, dass das Insolvenzgericht zuständig ist, § 179 Abs. III. Vom Übertragungsrecht steht da nichts. :gruebel:


    Das ist hier aber auch usus. Wobei "natürlich" das Insolvenzgericht auf die von dem Verwalter erstellten Auszügen den Stempel aufdrückt und diese Tabellenblätter dann dem IV zur Zustellung gem. § 8 III InsO übergeben werden....

    Das ist aber interessant....... Dann übersendet Ihr dem Gericht also auch ein Zustellnachweis für die Übersendung der Tabellenauszüge und rechnet die Übersendung der Tabellenauszüge gesondert ab?
    Richtig überzeugt bin ich davon nicht, weil es bei § 8 III InsO m.E. nicht um einfache Mitteilungen geht.
    Bei uns werden die Tabellenauszüge der bestrittenen Forderungen direkt an die Gläubiger übersandt und ehrlich gesagt übersteigt das auch nicht die Arbeitsbelastung der GS`en.

  • Richtig überzeugt bin ich davon nicht, weil es bei § 8 III InsO m.E. nicht um einfache Mitteilungen geht. Bei uns werden die Tabellenauszüge der bestrittenen Forderungen direkt an die Gläubiger übersandt und ehrlich gesagt übersteigt das auch nicht die Arbeitsbelastung der GS`en.

    Wer wird sich denn als Dienstleister dem Wunsch des Auftraggebers widersetzen. Jeder sieht seine Arbeitsbelastung halt anders. Bei mir ist es schon morgen mit dem aus dem Bett aufstehen so eine grenzwertige Sache :cool:

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    Einmal editiert, zuletzt von La Flor de Cano (4. Dezember 2014 um 10:04)

  • Bei mir ist es schon morgen mit dem aus dem Bett aufstehen so eine grenzwertige Sache :cool:

    :sleep: Yeppp, diese Tage kenne ich auch... gerade jetzt nach der ein oder anderen Weihnachtsfeier...

    Wenn du die einfache Übersendung der Tabellenauszüge gesondert abrechnen würdest, könnte sich das Gericht die Sache vielleicht nochmal überlegen.....

  • Wenn du die einfache Übersendung der Tabellenauszüge gesondert abrechnen würdest, könnte sich das Gericht die Sache vielleicht nochmal überlegen.....

    Das mache ich, kann ja nicht sein, dass die Übertragung hoheitlicher Aufgaben zum Eingriff in meine Grundrechte führt.Nur die leidige Diskussion, ob es dann 1,00 EUR, 2,00 EUR oder 4,00 EUR seien dürfen, ist nervig. Insbesondere wenn die Auffassung vertreten wird, dass man ja sowieso da ist und dementsprechend Personalkosten nicht zu berücksichtigen sind. Und ich dachte, die Diskussion über die sog. Sowieso-Kosten, wenn auch in einem anderen Zusammenhang, gehört der Vergangenheit an.

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  • Ich glaube jedes Insolvenzgericht hat so seine ganz eigene Art die Insolvenzakte zu führen. Weiterhin führt die Technik zu unterschiedlichen Arbeitsweisen.....

    Bei uns z.B. gibt es keinen Sonderband Tabelle und keinen Sonderband RSB. Die "Originaltabelle" wird bei uns fortlaufend hinter die Niederschriften Prüfungstermine geheftet. Grundsätzlich soll das Gericht nach dem ersten Prüfungstermin die Tabelle führen. Das ist praktisch bei uns aber nicht möglich, weil die Technik das nicht hergibt (ForumSTAR bietet noch keine Tabelle an; Schnittstelle zwischen Gericht und IV gibt es noch nicht). Aus diesem Grund reicht der Verwalter mit jedem Zwischenbericht eine aktuelle Tabelle zur Akte. Veränderungen werden in der Spalte Berichtigungen eingetragen. Wir nehmen diese Veränderungen zur Kenntnis, fordern uns aber keine neuen Tabellenauszüge an.
    Mit Schlussbericht wird dann vom IV die Tabelle mit den "endgültigen" Prüfungsergebnissen eingereicht. Veränderungen werden bei uns nicht gesondert in einem Prüfungstermin geprüft. Ungeprüfte Forderungen werden natürlich in einem gesonderten Prüfungstermin (vor Schlusstermin) geprüft. Die endgültige Tabelle wird sodann mit den Ursprungstabellen aus den Prüfungsterminen abgeglichen.
    Die GS hat bei uns mit der Tabellenführung nichts zu tun.

    Tja, wahrscheinlich hat jeder eine andere Bearbeitungsweise. Und natürlich ist jeder von seiner Bearbeitungsweise 100% überzeugt.;)

    Äh, also es gibt bei Euch mehrere Tabellen... Ich bin alles andere als von der eigenen Arbeitsweise überzeugt, aber offenbar arbeitet ihr da extraterrestrisch, also außerhalb örtlichen Gültigkeit der Aktenordnung....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau


  • Äh, also es gibt bei Euch mehrere Tabellen... Ich bin alles andere als von der eigenen Arbeitsweise überzeugt, aber offenbar arbeitet ihr da extraterrestrisch, also außerhalb örtlichen Gültigkeit der Aktenordnung....

    Sozusagen gibt es bei uns mit jedem Zwischenbericht eine neue aktuelle Tabelle. So ist es für uns am einfachsten.
    Wie macht Ihr das? Schreibt Ihr die Veränderungen handschriftlich in die Originaltabelle?

  • also bei uns gibt es einen Sonderband "Tabelle"
    bei Veränderungen wird auf einem gesonderten Blatt die Berichtigung vermerkt und dieses Blatt mit dem Originaltabellenblatt verbunden (können dann halt viele Seiten werden) wenn der Sachbearbeiter, der die Tabelle unterschrieben hat, nicht auch die Berichtigung macht (Sachbearbeiterwechsel kommt ja vor)

    Wenn der damalige Sachbearabeiter noch zuständig ist, wird das Tabellenblatt neu ausgedruckt mit der eingepflegten Berichtigung im Berichtigungsfeld.
    Der Sachbearbeiter unterschreibt den ursprünglichen Prüfvermerk nochmal (mit dem ursprünglichen Datum) und unterschreibt auch bei der Berichtigung (mit dem aktuellen Datum)

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • also bei uns gibt es einen Sonderband "Tabelle"
    bei Veränderungen wird auf einem gesonderten Blatt die Berichtigung vermerkt und dieses Blatt mit dem Originaltabellenblatt verbunden (können dann halt viele Seiten werden) wenn der Sachbearbeiter, der die Tabelle unterschrieben hat, nicht auch die Berichtigung macht (Sachbearbeiterwechsel kommt ja vor)

    Wenn der damalige Sachbearabeiter noch zuständig ist, wird das Tabellenblatt neu ausgedruckt mit der eingepflegten Berichtigung im Berichtigungsfeld.
    Der Sachbearbeiter unterschreibt den ursprünglichen Prüfvermerk nochmal (mit dem ursprünglichen Datum) und unterschreibt auch bei der Berichtigung (mit dem aktuellen Datum)

    Heftet Ihr die Tabelle oder Tabellenauszüge in den Sonderband? Wer druckt das Tabellenblatt bei Euch aus? Verwalter oder Gericht? Weisen Euch die Insolvenzverwalter auf die Veränderungen hin oder schaut Ihr mit jedem Bericht alle Forderungen durch?

  • Wenn der damalige Sachbearabeiter noch zuständig ist, wird das Tabellenblatt neu ausgedruckt mit der eingepflegten Berichtigung im Berichtigungsfeld. Der Sachbearbeiter unterschreibt den ursprünglichen Prüfvermerk nochmal (mit dem ursprünglichen Datum) und unterschreibt auch bei der Berichtigung (mit dem aktuellen Datum)

    Welchen praktischen Sinn hat das nochmalige Ausdrucken und nochmalige Unterschreiben?

    Über welches Programm reden wir hier?

  • @ Manja,
    sowohl Tabelle als auch Auszüge kommen in den Sonderband
    Ausdrucken tun das im Regelfall wir (die Geschäftsstelle)
    Die Verwalter teilen uns die Veränderungen mit und schicken per Mail die Berichtigung; durchschauen tu ich nix!

    @ Breamter:
    wir reden über Euwin - Eureka Winsolvenz

    Sinn des Ganzen ist dass es nicht so viele Blätter im Sonderband werden, ansonsten keinen; wäre genausogut möglich alles auf gesonderten Blätter zu berichtigen (machen das auch so manchmal, wenns zu viel auf einem Tabellenblatt wird)

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    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • [...] schaut Ihr mit jedem Bericht alle Forderungen durch?

    Da Eureka Winsolvenz sowohl eine Tabellenfunktion als auch eine Schnittstelle hat, ist der von Dir in #41 beschriebene Ablauf bei Benutzung dieser Anwendung nicht erforderlich. Gleiches gilt für das Einreichen einer kompletten Tabelle in der aktuellen (=incl. Berichtigungen) Fassung.

    Sinn des Ganzen ist dass es nicht so viele Blätter im Sonderband werden, ansonsten keinen; wäre genausogut möglich alles auf gesonderten Blätter zu berichtigen (machen das auch so manchmal, wenns zu viel auf einem Tabellenblatt wird)

    Habt ihr so viele Verfahren mit vielen Anmeldungen und/oder vielen Berichtigungen?

  • ne, nicht direkt, aber das system hat sich dem grunde nach so bewährt- es geht recht fix und unbürokratisch und es ist einfach etwas übersichtlicher das Tabellenblatt auf einen Blick erfassen zu können und nicht erst die nächsten seiten durchblättern zu müssen...

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    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • Hm, vlt. bin ich etwas altmodisch, aber zum Thema Tabelle (die ich noch nicht allzu lange "elektronisch" führe) habe ich immer vertreten: "es gilt das Highlander-Prinzip". Bei verkörperter Tabellenführung werden im aPT (und in besonderen PT) die Beurkundungen vorgenommen. Sämtliche weitere Erklärungen sind selbstverständlich ergänzend hinzuzusetzen.
    Die ursprünglichen Beurkundungen auf neuen Tabellenblättern "nachzubeurkunden" ist m.E. nicht angängig. Das ist irgendwie so wie Grundbuch.....(aba da hab ich 0 Ahnung von :D )

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    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
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