RNFklausel-Rubrumsberichtigung

  • Hi,

    ich habe einen Kl. A, der einen KFB gegen den Bekl. und sogleich eine "Rubrumsberichtigung des KFB" beantragt.
    Noch vor dem Termin, in welchem ein Vergleich geschlossen wurde, ist der Kl. A nämlich auf Grund Verschmelzung zu Kl. B mutiert ;)
    Jetzt wendet der Bekl. ein, der Kl. hätte dies im Termin schon vorbringen müssen und beantragt, die "Rubrumsberichtigung" zurückzuweisen.

    Eine "Rubrumsberichtigung" ist so doch nicht möglich, oder?
    Kann ich hier eine RNF-Klausel sogleich mit Erlass des KFB erteilen, obwol die RNF schon vor Erlass der Kostengrundentscheidung stattgefunden hat?

    Danke im Voraus für jede Meinung :strecker

  • Sollte die Firma schon bei Erlass des Titels falsch angegeben gewesen sein, kommt auch Berichtigung durch den Richter gem. § 319 ZPO in Betracht.

  • Es liegt m.E. tatsächlich eine nunmehr nach § 727 ZPO zu behandelnde Rechtsnachfolge vor. Es kommt nämlich hier darauf an, dass die Rechtsnachfolge nach Rechtshängigkeit erfolgte (§§ 261, 325 ZPO).
    Sicher wäre es eleganter gewesen, wenn dies bereits vor der Endentscheidung gelaufen wäre, aber was soll´s?

    Ich denke, dass der Antrag auch dahingehend auslegungsfähig ist.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Sollte die Firma schon bei Erlass des Titels falsch angegeben gewesen sein, kommt auch Berichtigung durch den Richter gem. § 319 ZPO in Betracht.


    Ich würde hier auch erst den Richter den Vergleich berichtigen lassen und dann erst den KfB erlassen.



    Das ist sicher ok (wenn es der Richter macht ... ;)), andererseits denke ich, dass man auch gleich einen KFB für B erlassen kann (§ 325 ZPO). Ich halte es nicht für nötig, den KFB für A zu erlassen und zugleich mit einer RNF-Klausel für B zu versehen.

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