Noch mal Obmannbestellung

  • Hallo!
    Wir haben hier des öfteren diese blöden Obmannbestellungsverfahren wegen KfZ-Schäden.
    Jetzt ist ein Fall aber ganz besonders und ich wollte mal fragen, wie weit die Prüfung bei anderen Bearbeitern geht: Das Ausschussmitglied des Versicherungsnehmers ist der Auffassung, dass die Bestimmung des Ausschussmitgliedes auf Seiten der Versicherung unwirksam war (weder form- noch fristgemäß) und meinte daher, er könnte von seinem gesetzlichen Recht Gebrauch machen, das weitere Ausschussmitglied zu benennen. Dieses Ausschussmitglied hat dann den Antrag hier bei Gericht auf Obmannbestellung eingereicht. Die Versicherung war natürlich der Ansicht, ihr Ausschussmitglied ordnungsgemäß benannt zu haben.
    Muss ich das bei der Obmannbestellung prüfen, ob der Ausschuss ordnungsgemäß gebildet wurde ? Ich meine ja eher nein, denn das würde doch ein bißchen weit führen. Was meint Ihr? Kann man dann (also bei Ungewissheit über die Zusammensetzung des Ausschusses) die Obmannbestellung ablehnen?:confused:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!