fehlerhaftes Wertgutachten

  • A bin ich, und auch (leider) einziger Interessent für B (interessiert notgedrungen, da mit B einfach nicht auszukommen ist und der Kauf billiger kommt als ewige Rechtsstreite)



    Na das ist ja echt verfahren. Da freut man sich doch erst recht über die fähigen Kollegen! Ich drück Dir die Daumen, dass wenigstens die Bank noch ein Einsehen hat und Dir das tolle Objekt zu einem anständigen Preis überlässt!

  • Zitat von Susa


    Na das ist ja echt verfahren. Da freut man sich doch erst recht über die fähigen Kollegen! Ich drück Dir die Daumen, dass wenigstens die Bank noch ein Einsehen hat und Dir das tolle Objekt zu einem anständigen Preis überlässt!



    Ja, verfahren ist das wirklich, und die Bank stellt sich quer, obwohl die genau wissen, dass man die Hütte eigentlich nur abreißen kann wenn man den Bereich vernünftig verwerten (Parkplatz/ Carport oder so) will. Da ist eigentlich jeder Betrag verschwendet aber was will man machen anders kriegen wir nie Ruhe.

    Ich frage mich wie man so bauen konnte. Durch den Überbau hat B auch kaum noch Platz um in seinen Garten zu kommen und auch nur wenig Licht. Den Bau hätte ich als B nie gestattet.

    Um ehrlich zu sein, hätt ich das alles vorher gewußt, hätten wir unser Haus nie ersteigert:daemlich, zumal wir freiwillig relativ viel geboten hatten (kleines Dorf, überall bekannt, wollten uns nicht verunglimpfen lassen müssen).

    In der Sache könnte ich Stories erzählen.:pff:.., da ist das hier nur ein Anfang:behaemmer :wall:

  • In diesem Zusammenhang wäre mal interessant zu wissen, ob bzw. wie viele Versteigerungsrechtspfleger selbst mal ersteigert haben.
    Ich persönlich würde da nämlich - aufgrund zahlreicher Erfahrungen aus meinen Verfahren - nämlich eher die Finger davon lassen ...

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Gute Frage, aber der Großteil der Fälle geht doch eher mit wenigen Komplikationen über die Bühne oder?

    Ich bilde mir (momentan noch) ein, dass mein Fall eher die Ausnahme ist. Schließlich kriegt doch nicht jeder eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim BMJ, oder ;-), Nein, das war kein Schreibfehler...

  • Zitat von nicky

    Gute Frage, aber der Großteil der Fälle geht doch eher mit wenigen Komplikationen über die Bühne oder?

    Ich bilde mir (momentan noch) ein, dass mein Fall eher die Ausnahme ist. Schließlich kriegt doch nicht jeder eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim BMJ, oder ;-), Nein, das war kein Schreibfehler...




    Na das wird ja immer besser! Aber wenn man immer alles vorher wüsste...!
    Also ich würde auch nix ersteigern, man kommt bloß ins Gerede und jeder Kollege weiß dann, wie man so wohnt. Nix für mich!
    Hoffen wir auf ein gutes Ende für Dich (also nur in Bezug auf diesen Fall!!!)

  • Zitat von Susa<br>[COLOR=red

    Na das wird ja immer besser![/COLOR] Aber wenn man immer alles vorher wüsste...!
    Also ich würde auch nix ersteigern, man kommt bloß ins Gerede und jeder Kollege weiß dann, wie man so wohnt. Nix für mich!
    Hoffen wir auf ein gutes Ende für Dich (also nur in Bezug auf diesen Fall!!!)



    zu rot: Sag ich doch, Stories ohne Ende

    zu blau: zu dem Zeitpunkt (30.12.2003 Zuschlag) war bei Weitem noch nicht abzusehen ob und wann ich an dieses Gericht komme. Der Versetzungsantrag lief seit 1997. Der zuständigen Rechtspflegerin habe ich auch tunlichst verschwiegen, dass wir Kolleginnen sind, das hätte sonst vielleicht nach Kungelei ausgesehen und extra Vorteile wollte ich mir ja auch nicht verschaffen.

    zu magenta: Vielen Dank:) , das wird schon. Ich denke nicht, dass die Bank noch mal einstellt, also das Verfahren aufhebt. Die weiß genau, dass das neue Gutachten niedriger ausfallen müßte und sie würde ja auch auf den Kosten für das jetzige Verfahren sitzen bleiben.

  • Zitat von hiro

    In diesem Zusammenhang wäre mal interessant zu wissen, ob bzw. wie viele Versteigerungsrechtspfleger selbst mal ersteigert haben.
    Ich persönlich würde da nämlich - aufgrund zahlreicher Erfahrungen aus meinen Verfahren - nämlich eher die Finger davon lassen ...



    In den 12 Jahren die ich es jetzt mache war nicht wirklich ein Objekt dabei, was es wert gewesen wäre in Kenntnis der Gesamtumstände mitzubieten, zumal mitbieten in all denjenigen Verfahren, in denen man selbst auch nur eine Entscheidung getroffen hat wohl ausgeschlossen ist. Früher dachte ich mal, daß man ein Verfahren nach dem das Gutachten kam und man plötzlich selbst Interesse hätte einfach an Kollegen abgeben könnte und dann selbst mitbieten kann. Man ist jedoch wohl ausgeschlossen, wenn man auch nur das Verfahren angeordnet hat.

    Heute wo die Möglichkeit bestehen würde bei Kollegen zu ersteigern (wir bearbeiten K zu Dritt) hat man nicht mehr wirklich einen aktuellen Überblick, was wir alles so im Angebot haben. Ausserdem hat sich`s mit Selbstbau in 2000 eh erledigt, es sei denn es kommt unwahrscheinlicherweise irgendwann das Traumhaus mit Seeblick, Reetdach, eigenem Strandzugang ect. für weniger als 100.000,- :wechlach: .

  • Zitat von fisch

    [quote=hiro]
    es sei denn es kommt unwahrscheinlicherweise irgendwann das Traumhaus mit Seeblick, Reetdach, eigenem Strandzugang ect. für weniger als 100.000,- :wechlach: .




    träum weiter!!!!

  • [quote=fisch In den 12 Jahren die ich es jetzt mache war nicht wirklich ein Objekt dabei, was es wert gewesen wäre in Kenntnis der Gesamtumstände mitzubieten, zumal mitbieten in all denjenigen Verfahren, in denen man selbst auch nur eine Entscheidung getroffen hat wohl ausgeschlossen ist. Früher dachte ich mal, daß man ein Verfahren nach dem das Gutachten kam und man plötzlich selbst Interesse hätte einfach an Kollegen abgeben könnte und dann selbst mitbieten kann. Man ist jedoch wohl ausgeschlossen, wenn man auch nur das Verfahren angeordnet hat.
    [/quote]

    Echt? Habe ich nicht gewusst. Ich dachte auch man darf es nur nicht weiter selbst bearbeiten.

    Hoffe nur meine Sache ist vorbei wenn ich hier ggf. K-Sachen übernehmen muss.

  • Zitat von Susa
    Zitat von fisch

    [quote=hiro]
    es sei denn es kommt unwahrscheinlicherweise irgendwann das Traumhaus mit Seeblick, Reetdach, eigenem Strandzugang ect. für weniger als 100.000,- :wechlach: .




    träum weiter!!!!



    Wieso, gabs hier schon.:D

    Der "Bungalow" (110qm Wfl.) ist für 180.000,- DM über den Tisch gegangen. (nicht an mich, am Wasser gibts mir zu viele Mücken und die passenden Mücken in Tasche hatte ich auch nicht)

  • Zitat von nicky

    Echt? Habe ich nicht gewusst. Ich dachte auch man darf es nur nicht weiter selbst bearbeiten.



    So hab ichs auch einmal gesehen, steht auch im Onkel Kurt unter 5.1 zu § 71. Hab`s vor Jahren aber auch schon mal anders und weitaus strenger gelesen, aber frachs pferd, ich weiß nicht mehr wo.

  • Zitat von fisch
    Zitat von nicky

    Echt? Habe ich nicht gewusst. Ich dachte auch man darf es nur nicht weiter selbst bearbeiten.



    So hab ichs auch einmal gesehen, steht auch im Onkel Kurt unter 5.1 zu § 71. Hab`s vor Jahren aber auch schon mal anders und weitaus strenger gelesen, aber frachs pferd, ich weiß nicht mehr wo.




    ?

    Wieeehhhhaaaaa, mihhiijaaaa,pfruuccch, prust, schnaub....:teufel:

  • § 450 BGB. Das Land NRW hat darüber nachgedacht durch Landesverordnung den in § 450 BGB genannten Personenkreis zu erweitern auf nahezu alle Gerichtsbedienstete. Nach Stellungnahme aus der Praxis wurde das Unterfangen fallengelassen.
    § 450 BGB ist die einzige mir bekannte Vorschrift, nach der ich vom Bieten ausgeschlossen bin.
    Andererseits bestände, wenn ich selber böte, im Nachhinein bei allen von mir vorher getroffenen Entscheidungen wohl der Anschein der Befangenheit.

  • Zitat von fisch
    Zitat von hiro

    In diesem Zusammenhang wäre mal interessant zu wissen, ob bzw. wie viele Versteigerungsrechtspfleger selbst mal ersteigert haben.
    Ich persönlich würde da nämlich - aufgrund zahlreicher Erfahrungen aus meinen Verfahren - nämlich eher die Finger davon lassen ...



    In den 12 Jahren die ich es jetzt mache war nicht wirklich ein Objekt dabei, was es wert gewesen wäre in Kenntnis der Gesamtumstände mitzubieten, zumal mitbieten in all denjenigen Verfahren, in denen man selbst auch nur eine Entscheidung getroffen hat wohl ausgeschlossen ist. Früher dachte ich mal, daß man ein Verfahren nach dem das Gutachten kam und man plötzlich selbst Interesse hätte einfach an Kollegen abgeben könnte und dann selbst mitbieten kann. Man ist jedoch wohl ausgeschlossen, wenn man auch nur das Verfahren angeordnet hat.

    Heute wo die Möglichkeit bestehen würde bei Kollegen zu ersteigern (wir bearbeiten K zu Dritt) hat man nicht mehr wirklich einen aktuellen Überblick, was wir alles so im Angebot haben. Ausserdem hat sich`s mit Selbstbau in 2000 eh erledigt, es sei denn es kommt unwahrscheinlicherweise irgendwann das Traumhaus mit Seeblick, Reetdach, eigenem Strandzugang ect. für weniger als 100.000,- :wechlach: .




    schon bewertet 1996 (statt Strand "nur" mit Bootssteg) :) , allerdings für ein AG weiter westlich von Ihnen. Damals im Außenbreich gelegen (§ 35 BauGB) heute § 34 BauGB.

  • Der Verkehrswertbeschluss ist rechtskräftig. Versteigerungstermin ist am 15.02.2022. Nunmehr wird vom Gläubiger eingewandt, dass der Gutachter statt der Wohnung Nr. 3 auch die Räume für dioe Wohnung Nr. 4 mit in das Gutachten hat einfließen lassen. Die Wohnung die versteigert werden soll hat ca. 53 qm bewertet wurden über 100 qm.

    Termin aufheben?

  • Vor der Aufhebung nochmal Gutachter fragen (telefonisch oder per Fax mit kurzer Fristsetzung). Vielleicht irrt ja auch der Gläubiger.
    Falls tatsächlich falsch bewertet: Termin auf jeden Fall aufheben + Korrektur des Gutachtens (wie stempel).

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Eben, erstmal den Vortrag prüfen.
    Temin aufgehoben ist schnell, Termin bestimmt, noch dazu zeitnah, nicht.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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