Pfändung Nießbrauch

  • Hallo,

    bei Pfüb in Nießbrauchsansprüche eines
    Schuldners auf einem Grundstück müßte
    zur Ausübung eines solchen ein Verwalter
    bestellt werden (Stöber, 14. Aufl. 1709
    ff.)

    Ist das bei einer niedrigen Gesamtforderung
    (ca. 500 Euro) zulässig? Die Kosten wären
    vermutlich weit höher. Habe zu dieser Frage
    bisher nichts gefunden.

    Gruß Uffi

  • Die Kosten einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme dürfen nicht in einem groben Mißverhältnis zur Forderung stehen, es sei denn, es ist die letzte Pfandmöglichkeit.

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