Hallo,
bei Pfüb in Nießbrauchsansprüche eines
Schuldners auf einem Grundstück müßte
zur Ausübung eines solchen ein Verwalter
bestellt werden (Stöber, 14. Aufl. 1709
ff.)
Ist das bei einer niedrigen Gesamtforderung
(ca. 500 Euro) zulässig? Die Kosten wären
vermutlich weit höher. Habe zu dieser Frage
bisher nichts gefunden.
Gruß Uffi