Vollstreckung aus VB nach streitigem Verfahren

  • Hallo, habe mal wieder in einer Vollstreckungssache nen brett vorm kopf:

    GLäubiger hat Vollstreckungsbescheid beantragt. Dieser wird erteilt.
    Schuldner legt Einspruch ein. Es geht ins Streitverfahren.
    Es ergeht VU gegen den Schuldner. Dann wieder Einspruch gg. VU. Später ergeht noch einmal ein Zweites Versäumnisurteil.

    Kann jetzt aus dem Vollstreckungsbescheid vollstreckut werden oder muss das zweite Versäumnisurteil, welches " vorläufig vollstreckbar" ist, mit zuvor mit dem Rechtskraftattest versehen werden?

    Viele grüße

  • danke dir, also ist die vollstreckung aus dem VB auch nach Rechtsmittel möglich, so lange bis eine Entscheidung ergeht, welche den VB aufhebt.

  • kann man eigentlich bei Einspruch direkt mitbeantragen, dass die Vollstreckung aus dem VB einstweilen eingestellt wird? Das ist ja bei Einspruch gegen Versäumnisurteil auch möglich. dann dürfte dies analog anwendbar sein, richtig?

  • danke dir, also ist die vollstreckung aus dem VB auch nach Rechtsmittel möglich, so lange bis eine Entscheidung ergeht, welche den VB aufhebt.

    Genau so ist es.

    kann man eigentlich bei Einspruch direkt mitbeantragen, dass die Vollstreckung aus dem VB einstweilen eingestellt wird? Das ist ja bei Einspruch gegen Versäumnisurteil auch möglich. dann dürfte dies analog anwendbar sein, richtig?

    Richtig, allerdings wird i. d. R. die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung beim VB/VU nur gegen Sicherheitsleistung angeordnet (§ 719 ZPO).

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