Ergänzungspfleger bei Übertragung von ETW

  • Als zeitweiliger Vertreter versuche ich hier mein Glück mit einem Eilantrag auf Anordnung einer Ergänzungspflegschaft. Der Notar reicht einen Urkundenentwurf ein, der noch viele offene Passagen hat. Da auch die Teilungserklärung für das Wohnungseingentum und ggf. spätere Verwaltungsverträge nicht vorliegen, kann zur Genehmigungsfähigkeit noch nicht viel gesagt werden. Hier geht es aber erst mal um den Ergänzungspfleger. In der Urkunde und in dem Antrag sind weder die Eltern überhaupt genannt, noch ist mitgeteilt, ob sie den Vertrag überhaupt wollen. (ist dies erforderlich bzw. Voraussetzung ???) Weiterhin ist nicht bekannt, ob die Eltern verheiratet sind oder waren und wer ggf. das Sorgerecht hat. Sollte die Mutter das alleinige Sorgerecht haben, ist sie dann auch ausgeschlossen, wenn es um ein Geschäft mit dem nicht sorgeberechtigten Vater geht ??? Im Übrigen ist der Vorschlag für einen Pfleger gleich mitgeliefert. Muss ich dem folgen? Ich halte ihn als Steuerberater der Veräußerer nicht für unabhängig im Sinne des Kindes.

  • Erst mal sehe ich hier keine Eilbedürftigkeit.

    Dann würde ich schon verlangen, dass Angaben zur gesetzlichen Vertretung der Kinder gemacht werden.

    Der Vorschlag mit dem Steuerberater ist keinesfalls bindend. Das Gericht sucht sich den Pfleger selbst aus. Es kann dabei aber dem Vorschlag natürlich folgen, wenn das angebracht erscheint.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ich wärme das mal auf. Hier schreibt gerade ein Steuerberater, er schlage sich selbst als Ergänzungspfleger vor. Wer oder was ihn dazu veranlasst hat, weiß ich nicht, ich nehme an, ein Auftrag der Eltern.

    Wenn er von den Eltern beauftragt ist, den Vertrag (mit-)auszuarbeiten, kommt er als Ergänzungspfleger für die Kinder vermutlich eher nicht mehr in Betracht? Oder wonach sollte ich jetzt fragen?

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Ich wärme das mal auf. Hier schreibt gerade ein Steuerberater, er schlage sich selbst als Ergänzungspfleger vor. Wer oder was ihn dazu veranlasst hat, weiß ich nicht, ich nehme an, ein Auftrag der Eltern.

    Wenn er von den Eltern beauftragt ist, den Vertrag (mit-)auszuarbeiten, kommt er als Ergänzungspfleger für die Kinder vermutlich eher nicht mehr in Betracht? Oder wonach sollte ich jetzt fragen?


    Ich richte meine Entscheidung danach, ob die Person in der Sache beratend tätig war. Als Steuerberater ist wahrscheinlich anzunehmen, dass er die Eltern in steuerlicher Hinsicht beraten hat. Ich lasse mir immer eine Erklärung abgeben, dass kein Nähe- bzw. Abhängigkeitsverhältnis zur Familie besteht und die Person in der Sache nicht beratend tätig war.

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