Ich weiß nicht so genau, ob ich bei euch mit meinem Sachverhalt an der richtigen Adresse bin, aber bislang wurde mir immer sehr weitergeholfen.:daumenrau
Sachverhalt:
Ehegatten, die noch verheiratet sind, aber in Trennung leben.
Der Ehemann schuldet und hat gegenüber allen Behörden keine Einkünfte. Die Ehefrau hat grundsätzlich keine Schulden.
Es gibt einen Ehevertrag aus dem hervorgeht, dass die Ehefrau nach der Scheidung keinerlei Ansprüche hat.
Der Mann überweist jeden Monat 1.000,- EUR an seine Frau als Unterhalt.
Meine Idee ist, dass es sich jeweils um Schenkungen handelt. Ein Unterhaltsanspruch während der Ehe liegt mit Sicherheit vor, aber bei keinem Einkommen, dürfte auch kein Unterhalt zahlbar sein.
Die monatlichen "Schenkungen" würde ich gern Gem. § 4 AnfG anfechten und von der Frau Gelder verlangen.
Hab ich irgendwo einen Denkfehler, manchmal bin ich einfach zu festgefahren um diese zu sehen.
Lg Sonny