Wie würdet ihr hier vorgehen ?
Habe hier ein Ersuchen nach § 10 (1) Nr. 7 EntschG , § 15 GBBerG vorliegen und soll anstelle Miteigentümerin a die BRD eintragen. Der Bescheid ist bestandskräftig. Darin heißt es u.a. " die unbekannte Miteigentümerin a wird mit ihren Rechten ausgeschlossen". "Der Aufenthalt von a konnte nicht ermittelt werden." Öffentliche Zustellung ist erfolgt.
Aus dem Akteninhalt kann ich jedoch die aktuelle Anschrift von a ersehen. Die Behörde wurde darauf hingewiesen, verweist jedoch auf die Bestandskraft. Nun bräuchte ich ja das Ersuchen nur durchführen. Aber was ist mit a ??
Habt ihr eine Idee
§ 10 EntschG
-
-
Anhörung von a) ????
-
Wenn Ersuchen formgerecht ist, dann mußt Du eintragen
Schick der früheren Miteigentümerin a die Eintragungsnachricht, wenn sie will, kann sie sich ja nun bewegen -
das denke ich auch; werde aber noch die Stellungnahme der ersuchenden Behörde abwarten
-
Die Behörde wurde darauf hingewiesen, verweist jedoch auf die Bestandskraft.
... werde aber noch die Stellungnahme der ersuchenden Behörde abwarten
Ich dachte, die Stellungnahme liegt schon vor -
nur telefonisch heute
-
Ach so...
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!