Vollstreckung eines Ordnungsgeld gegen Schöffen (Zuständigkeit)

  • Vollstreckung eines Ordnungsgeld gegen Schöffen (nicht zum Termin erschienen)

    Wer ist dafür zuständig (Gericht oder StA)? Und aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

    Schon mal danke :)

  • Sowohl Kissel/Mayer, GVG, 4. Aufl., § 56 Rn. 16 als auch Löwe/Rosenberg/Siolek, StPO, 25. Aufl., § 56 GVG Rn. 6 verweisen jeweils ohne nähere Begründung auf § 179 GVG. Ich würde dem folgen, weil die Maßnahme im weitesten Sinne zur Sitzungspolizei gerechnet werden könnte und es wohl sonst keine andere anwendbare Vorschrift gibt.

    Nach § 179 GVG vollstreckt der Vorsitzende selbst. § 31 Abs. 3 RPflG überträgt die Vollstreckung allerdings dem Rechtspfleger, soweit sich nicht der Richter die Vollstreckung vorbehält.

    Die Vollstreckung richtet sich dann nach der JBeitrO und der EBAO.


  • Für die Vollstreckung ist die Staatsanwaltschaft nur zuständig, wenn sie wegen Nichterscheinens von Zeugen in der Hauptverhandlung verhängt werden. In den übrigen Fällen (wegen Ungebühr oder Nichterscheinens von Schöffen) obliegt die Vollstreckung dem Gericht. 179, 180 GVG. Eine Unterscheidung zwischen Jugendrecht und Erwachsenenrecht wird nicht gemacht. Nach 1 JGG finden die Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes nur bei Verfehlungen nach allgemeinem Strafrecht Anwendung, also nicht bei Ordnungswidrigkeiten. Wenn also ein Zeuge nicht erscheint, ob Erwachsener, Heranwachsender oder Jugendlicher, für die Vollstreckung des Ordnungsgeldes ist die Staatsanwaltschaft zuständig. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach der Zuständigkeit des Gerichts, das Ordnungsgeld verhängt hat. Das ist dann von Bedeutung, wenn ein Gericht im Rechtshilfeweg einen Zeugen vernimmt und der ein Ordnungsgeld wegen Nichterscheinens zum Termin erhält. Zuständig ist die Staatsanwaltschaft, in deren Bezirk das Rechtshilfegericht liegt, vgl. Pohlmann/Jabel, Rdziffer 12 zu 88 JGG Zu beachten ist die Verjährungsfrist von nur 2 Jahren, Art 9 Abs. 2 EGStGB.

  • Die betreffende Kollegin hat die Akte an die StA gegeben und bislang nicht zurückbekommen. Das muss nix heißen, aber die Akte ist sie los...

  • Also bei uns hier in Berlin (StA!!!) gab es dazu sogar mal eine fest bestimmte Abteilung, welche OGelder gegen Schöffen vollstreckt hat. Mittlerweile müssen wir alle ran. Wie kommt ihr darauf, dass das Gericht zuständig sei?

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