Vergütung IV- Massenentlassung

  • Geschäftsbetrieb war ein paar Tage vor (Eigen)antragstellung bereits eingestellt. Lohnbescheinigungen , InsOgeldbescheinigungen, Meldung bei den Sozielversicherungsträgern usw. wurden bereits in der vorl. IV gefertigt und entsprechend vergütetet.
    Nach IE wurden dann "nur noch" Kündigungen für 168 Mitarbeiter geschrieben /vorsorglich wiederholtund Massenentlassung angezeigt.
    Mir fehlt das praktische Verständnis für diese Tätigkeit.
    Ist es rechtlich schwierig, Mitarbeitern ca. 3 Monate nach tatsächlicher Betriebseinstellung zu kündigen?
    Was hat es mit der Massenentlassungsanzeige auf sich?
    Wenn der Betrieb schon vor Antragstellung eingestellt wurde, in der vorl. IV die Arbeitnehmerverhältnisse "abgewickelt" wurden, fällt dann nach IÖ noch was an? Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist muss der Lohn bei vorhandener Masse ja noch gezahlt werden, auch wenn niemand mehr arbeitet (?), aber sonst noch was?

  • Wenn die Arbeitsverhältnisse bei Eröffnung noch bestehen und noch (nach-) zu kündigen sind, muss die Massenentlassung beim Arbeitsamt angezeigt werden, weil die Kündigung sonst unwirksam ist; siehe hier.

    Ein Zusatzaufwand ist das auf jeden Fall. Wie groß, hängt davon ab, ob nur Teile der Belegschaft entlassen werden oder alle. Falls letzteres, ist der Zusatzaufwand nicht allzu groß. Wieviel Zuschlag will er denn haben?

  • zwar gibt es keine Faustregeltabellen, jeder Anspruch ist individuell zu prüfen, aber nachdem der BGH erst jüngst festgelegt hat, dass die Bearbeitung von Arbeitnehmerbelangen (Ins-Geld, Entlassungen,pp) Regelaufgaben sind, soweit es sich um bis zu zwanzig AN handelt, wäre, visaversa, bei 168 AN diese Grenze erheblich überschritten, IX ZB 55/06. Die Kündigung von 168 AN ist mE auch nicht nur eine nennenswerte, sondern auch eine erhebliche Mehrbelastung, da, jedenfalls jetzt, die Kündigungen nicht mehr ausgesprochen werden können bei Abgabe der Anzeige, sondern erst nach Zustimmung des Amtes. Der Verwalter muss somit die Fristen laufend neu berechnen und dann auch noch 168 Kündigungen wirksam zustellen. Und da ist es mit Einschreiben/R nicht getan.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Zuschlagswürdig auf jeden Fall. Ich bin mir nur wegen der Höhe unsicher (45%), da mir die praktische Erfahrung fehlt.
    Aber nach Euren Beiträgen denke ich es ist okay. Die AN waren zur Zeit der Kündigung ja schon nicht mehr im Betrieb, kreuz und quer in der BRD verteilt, fast alles Leute ohne ausreichende Deutschkenntnisse.

  • Zuschlagswürdig auf jeden Fall. Ich bin mir nur wegen der Höhe unsicher (45%), da mir die praktische Erfahrung fehlt.
    Aber nach Euren Beiträgen denke ich es ist okay. Die AN waren zur Zeit der Kündigung ja schon nicht mehr im Betrieb, kreuz und quer in der BRD verteilt, fast alles Leute ohne ausreichende Deutschkenntnisse.



    45% finde ich schon ziemlich heftig.

  • 45 % finde ich auch ziemlich hart. Er würde damit nur für diese Kündigungen (der Rest wurde ja schon in der vorläufigen IV vergütet) fast die Hälfte der Regelvergütung, also der Vergütung, für die ein Insolvenzverwalter das ganze Verfahren mit allem drum und dran abwickeln muss, erhalten. Ich würde mir mal den konkreten Aufwand darlegen lassen. Für 45 % müsste bei mir bei diesen Kündigungen schon gaaaaaaaaanz viel zusammenkommen. Fast nicht vorstellbar.

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