Rechtsmittelbelehrung bei 797 ZPO?

  • Muss ich bei der Ermächtigung zur Erteilung einer 2. vollstreckbaren Ausfertigung an das JA oder den Notar eine Rechtsmittelbelehrung für den Schuldner beifügen?
    Wenn ja, welche? ( § 11 RpflG?, daher auch zustellen, wegen 2 Wochenfrist?)

    In meinem Fall halte ich es für wahrscheinlich, dass der Schuldner sich gegen die Vollstreckung wehren will, da ihm die Kindesmutter die vollstreckbare Urkunde (die er inwischen nicht mehr finden kann) ausgehändigt hat. M.E. kann ich dies jedoch im Verfahren nach §797 ZPO nicht berücksichtigen, da es materiell-rechtliche Einwände sind.

  • Muss ich bei der Ermächtigung zur Erteilung einer 2. vollstreckbaren Ausfertigung an das JA oder den Notar eine Rechtsmittelbelehrung für den Schuldner beifügen?


    Kurze Antwort: NEIN. :)

    Zitat von Tomato

    M.E. kann ich dies jedoch im Verfahren nach §797 ZPO nicht berücksichtigen, da es materiell-rechtliche Einwände sind.


    Ganz genau, so ist es. Einwendungen sind ggf. in der Zwangsvollstreckung vorzubringen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!