hallo,
wir haben uns außergerichtlich mit den Gläubigern geeinigt und sind jetzt als Treuhänder eingesetzt.
Welche Gebühren können wir hier in Ansatz bringen?
Gilt hier § 13 InsVV (Vergütung des Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren)??
oder § 14 InsVV??
oder beides???
Stehe total auf dem Schlauch?
Vielen Dank schon mal.
Claudia