Creditreformabfrage des TH als Massekosten ?

  • Hallo ! Der Sch. hat einen vollstreckbaren Titel. Der IV hat nun versucht zu vollstrecken und dafür eine 0.3 Gebühr ( 3309,Androhung Vollstreckung ) geltend gemacht. Das sehe ich ja noch ein. Außerdem setzt er aber im Schlussbericht 40,- € Pauschalhonorar für eine Credirteformabfrage an. Geht das ?
    Vielen Dank

  • Ist das Verfahren masseunzulänglich?

    Zunächst wären erst Mal die 54 er Kosten zu decken, bevor § 55 greift.

    Ansonsten würde ich sagen, er soll die geltend gemachten Kosten mal konkret darlegen. Scheint bei den Herren mehr und mehr in Mode zu kommen, dass in Ermangelung eines Zuschlagtatbestandes nach § 3 InsVV solche Machenschaften an den Tag gelegt werden. Unglaublich !

    Ich würde ihm, sofern besagter IV der Juristerei einigermaßen mächtig ist, auch die Vollstreckungsgebühren absprechen. :teufel:

  • Wenn man bedenkt, dass eine fruchtlose Pfändung durch den GV auch um die € 30,00 kostet, finde ich eine Abfrage bei der Creditreform bzgl. der Vermögensverhältnisse des Drittschuldners schon sinnvoll. Die Auskunft bzgl. eines Verbrauches kostet etwa € 7,50, die Kosten für die Abfrage eines Unternehmens kann ich im Moment nicht exakt beziffern. Allerdings sind es nach meiner Erfahrung keine € 40,00. Mit einem exakten Nachweis könnte es schwierig sein, den Creditreform rechnet alle Leistungen ohne Zuordnung in Summe ab.

    Hinsichtlich der Kosten für die Vollstreckungsandrohung gebe ich Ernst Recht. Die Gebühren für die Vollstreckung an sich würde ich allerdings zugestehen, den ein Nichtjurist müsste - wenn es sich nicht um eine ganz einfache Sache handelt - damit wohl auch einen Anwalt beauftragen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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