Kostenfestsetzung nach § 104 ZPO bei Masseunzulänglichkeit?!?

  • Haben hier ein kleines großes Problem. Vielleicht kann jemand da draußen helfen:

    Antrag nach § 104 ZPO.
    Die RA-Kosten wären Neumasseverbindlichkeit. Kann ich den KfB erlassen?

    Meine Kollegin und ich haben bislang rausbekommen, dass eine Festsetzung in der Höhe erfolgen kann, als die Masse zur Befriedigung der titulierten Forderung ausreicht.
    Dann müßte ich praktisch den InsVerwalter anschreiben und nachfragen, welche Masse noch vorhanden ist?!?
    Kennt sich jemand aus?

    § 210 Inso findet nach unsere Ansicht keine Anwendung, weil wir schon den § 209 Nr. 2 erfüllt haben. Oder so ähnlich...

    Liebe Grüße aus dem schönen Hessen
    Frosch


    Oh, hab grad gesehen, dass es ja nen eigenes Thema "Kosten" gibt. Hatte wohl bei der Durchsicht heute morgen noch nicht genug Kaffee intus.
    Kann mal jemand mein Thema in den "Kostenordner" verschieben? Bin leider nicht so fit bei so etwas. Vor allem nicht um die Uhrzeit!!!
    Herzlichen Dank!

  • Zitat von frosch1042

    Oh, hab grad gesehen, dass es ja nen eigenes Thema "Kosten" gibt. Hatte wohl bei der Durchsicht heute morgen noch nicht genug Kaffee intus.
    Kann mal jemand mein Thema in den "Kostenordner" verschieben? Bin leider nicht so fit bei so etwas. Vor allem nicht um die Uhrzeit!!!
    Herzlichen Dank!




    Aber das machen wir doch glatt... ;)

  • @ 13: Herzlichen Dank!

    Gruß zurück!

    @ alle:
    Und um es dienstlich auszudrücken: "Es wird um Antwort binnen 2 Tagen gebeten."
    Das Ding versaut mir meinen blankgeputzten Schreibtisch... :)

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