Hallo,
mir geht es nochmal um den genauen Zeitpunkt der Prüfung der Wirksamkeit von Ausschlagungen ...
Bei meinem Verfahren wäre ich jetzt soweit, die öffentliche Aufforderung zu erlassen und das Erbrecht des Fiskus festzustellen. Hierbei stelle ich ja quasi auch, wie bei der Erbscheinserteilung, förmlich fest, wer Erbe ist. Dennoch keine Wirksamkeitsprüfung?