Prüfung(szeitpunkt) der Wirksamkeit von Ausschlagungen

  • Hallo,

    mir geht es nochmal um den genauen Zeitpunkt der Prüfung der Wirksamkeit von Ausschlagungen ...

    Bei meinem Verfahren wäre ich jetzt soweit, die öffentliche Aufforderung zu erlassen und das Erbrecht des Fiskus festzustellen. Hierbei stelle ich ja quasi auch, wie bei der Erbscheinserteilung, förmlich fest, wer Erbe ist. Dennoch keine Wirksamkeitsprüfung?

  • Die Ansicht, wonach die Wirksamkeit einer Erbausschlagung erst im Erbscheinsverfahren zu prüfen sei, ist in dieser Allgemeinheit nicht zutreffend. Sie ist vielmehr bereits dann zu prüfen, wenn die Wirksamkeit der Erbausschlagung als Vorfrage für irgendeine Entscheidung des Nachlassgerichts von Bedeutung ist. Wie man am vorliegenden Fall sieht, muss dies kein Erbscheinsverfahren sein.

  • Auch ein klassisches Beispiel:

    Das Nachlassgericht hat zu entscheiden, ob eine Nachlasspflegschaft angeordnet wird, wenn bekannte Erben ausgeschlagen haben.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Ich lese die Entscheidung so, dass nun eine Entscheidung per Beschluss, dass die Ausschlagung unwirksam ist, zulässig ist. Oder würdet ihr den Erben formlos darauf hinweisen?

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