Für einen Unterhaltstitel der Exehefrau gegen den Erblasser wird RNF-Klausel unter Vorlage einer Erbscheinsausfertigung beantragt.
Im Rahmen der Anhörung wird die Einrede des ungeteilten Nachlasses gem. § 2059 BGB erhoben und beantragt, diese Einrede in der Klausel mit aufzunehmen.
Dann hätte ich aber m.E. eine unbestimmte Klausel. Wie soll denn der Gläubiger gegenüber dem Vollstreckungsgericht nachweisen, dass der Nachlass geteilt ist?
Ich denke, dass ich die RNF-Klausel so fassen werde, dass nur in den ungeteilten Nachlass vollstreckt werden kann.
Es wäre dann Sache des Gläubigers nach Auseinandersetzung des Nachlasses eine unbeschränkte RNF-Klausel zu beantragen, ggf. mit notariellem Erbauseinandersetzungsvertrag als Nachweis.
Hat jemand Tipps oder Erfahrungen?
Der Vertreter der Miterben hat auf eine Entscheidung des OLG Köln 1 W 51/31 (JW 1932, 1405) verwiesen. Die find ich aber hier nicht.
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