Einspruch gegen VB verworfen - vollstreckbar?

  • Hallo,
    meine Serviceeinheit ist sich nicht sicher, ob sie für folgenden Punkt in einem 2. VU eine vollstreckbare Ausfertigung erteilen kann:

    "Der Einspruch des Beklagten gegen den Vollstreckungsbescheid... wird verworfen."

    Ich habe keine Ahnung. Kann mir jemand helfen und es mir evtl. auch erklären?

    Danke schonmal :)

  • M. E. kein vollstreckbarer Inhalt und deshalb auch keine Klausel.



    Richtig. :daumenrau

    Das 2. VU enthält keinen vollstreckbaren Inhalt. Titel für die Zwangsvollstreckung ist der VB, der durch das 2. VU aufrechterhalten wurde. Es kommt allerdings immer wieder vor, dass Anwälte eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils beantrage, obwohl man daraus nicht vollstrecken kann. Einfach kurzer Hinweis machen und basta. :)

  • Nun, grundsätzlich habt ihr Recht, allerdings muss auch immer mit der Dusseligkeit der GVZ gerechnet werden. Ich hatte schon den Fall, dass der Schuldner dem GVZ den Einspruch gezeigt hat und das wars dann mit Vollstreckung. Daher ist es in solchen Fällen gut, man bekommt -obwohl an sich unnötig - eine vollstreckbare Ausfertigung des 2. VU zwecks Beseitigung von Unklarheiten in der Vollstreckung. Man kann doch auch einfach mal nett, sein, oder?! Tut ja auch keinem weh... :)

  • Man kann doch auch einfach mal nett, sein, oder?! Tut ja auch keinem weh... :)



    Das sind wir oft :D. Trotzdem gibt es den Grundsatz, dass zu einer nicht vollstreckungsfähigen Entscheidung keine Vollstreckungsklausel erteilt werden kann.

    Dem "dusseligen" GV gegenüber reicht die "normale" Ausfertigung des 2. VU.

  • Man kann doch auch einfach mal nett, sein, oder?! Tut ja auch keinem weh... :)



    Das sind wir oft :D. Trotzdem gibt es den Grundsatz, dass zu einer nicht vollstreckungsfähigen Entscheidung keine Vollstreckungsklausel erteilt werden kann.

    Dem "dusseligen" GV gegenüber reicht die "normale" Ausfertigung des 2. VU.



    Da hat raicro sowas von Recht! :)

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