Ich kann da leider nicht mit praktischer Erfahrung dienen (habe auch keine Ahnung, wer das bei uns im Gericht macht).
Grundsätzlich denke ich aber, dass bei einer einfachen, ganz normalen Klausel eine Anhörung entbehrlich sein wird. Anders in Zweifelsfällen.
Würde ich auch so sehen. Bei der Klauselerteilung durch den UdG wird auch keiner vorher angehört...