Vollstreckungsklausel für Schiedsvergleich

  • Ich kann da leider nicht mit praktischer Erfahrung dienen (habe auch keine Ahnung, wer das bei uns im Gericht macht).

    Grundsätzlich denke ich aber, dass bei einer einfachen, ganz normalen Klausel eine Anhörung entbehrlich sein wird. Anders in Zweifelsfällen.


    Würde ich auch so sehen. Bei der Klauselerteilung durch den UdG wird auch keiner vorher angehört...

  • Trotzdem danke für die Hilfe, ich bin jetzt zur Überzeugung gelangt, dass ich erstmal doch mit kurzer Frist anhöre! Hab heute mit einem Kollegen gesprochen, der es auch so gemacht hat.

    Weiß denn einer wie es mit Kosten aussieht? Wer machts? Fallen überhaupt welche an? Zu diesem Problem haben wir nämlich beide keine Antwort parat.
    Fragen über Fragen....


  • Weiß denn einer wie es mit Kosten aussieht? Wer machts? Fallen überhaupt welche an? Zu diesem Problem haben wir nämlich beide keine Antwort parat.
    Fragen über Fragen....



    In Niedersachsen gelten die Vorschriften über die v. A. notarieller Urkunden entsprechend. Insofern könnte man an § 133 KostO denken. Da sind aber auch nur Zweitausfertigungen und Rechtsnachfolgeklauseln genannt.

    Im Zweifel wird das kostenfrei sein.

  • Hallo,

    hab hier auch einen Antrag auf Erteilung einer Vollstreckungsklausel aus einem Schiedsvergleich.
    Meines Erachtens sind das alles vertretbare Handlungen (Büsche und Hecken schneiden).

    Also kurz anhören uind dann erteilen?! Irgendwas zu beachten???

    Das Ding ist nur echt total krass laminiert...kann ich mir vom Schiedsman eine Ausfertigung übersenden lassen, auf der man auch eine Klausel anbringen kann!?

    Danke!

  • Kann hier nochmal jemand für NRW helfen? Der link der damals hier gepostet wurde funktioniert nicht (mehr). Gibt es da eine Änderung bezüglich der Zuständigkeit bei Klauseln für einen Schiedsvergleich?
    Eine Kollegin hier meint es wäre das OLG zuständig. Ist dann gemeint, dass der Rpfl. des OLG zuständig ist, oder doch der Rpfl. des AG?
    Und wenn ich dann doch zuständig bin: Wie muss die Klausel bzw. Vollstreckbarerklärung aussehen?

    Ergänzung:
    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_tex…66928#det301604
    Ich habe gefunden was ich suche. Ich bin zuständig in NRW.
    Aber kann mir jemand sagen wie die Klausel aussehen muss?

  • Kann hier nochmal jemand für NRW helfen? Der link der damals hier gepostet wurde funktioniert nicht (mehr). Gibt es da eine Änderung bezüglich der Zuständigkeit bei Klauseln für einen Schiedsvergleich?
    Eine Kollegin hier meint es wäre das OLG zuständig. Ist dann gemeint, dass der Rpfl. des OLG zuständig ist, oder doch der Rpfl. des AG?
    Und wenn ich dann doch zuständig bin: Wie muss die Klausel bzw. Vollstreckbarerklärung aussehen?

    Ergänzung:
    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_tex…66928#det301604
    Ich habe gefunden was ich suche. Ich bin zuständig in NRW.
    Aber kann mir jemand sagen wie die Klausel aussehen muss?

    Klausel: § 725 ZPO

    Rechtspfleger ist nur zuständig für qualifizierte Klausel. Einfache Klausel erteilt der UdG.

  • Habe nun auch so eine Sache.
    Warum ist hier der Rechtspfleger zuständig, ist das nicht wirklich nur eine einfache Klausel?

    Ich wundere mich auch darüber, dass ich in den vergangenen 10 Jahren kein einziges mal so einen Antrag auf dem Tisch hatte.
    Das müsste dann doch häufiger vorkommen? :confused:

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