Vollstreckungsklausel für Schiedsvergleich

  • Hallo alle zusammen!

    Hab hier nen Antrag auf Klauselerteilung für einen Schiedsvergleich. Der Richter hat netterweise schon rausgefunden, dass der Rechtspfleger nach Landesrecht für die Erteilung zuständig ist.
    Der Schiedsvergleich hat meiner Meinung nach aber gar keinen vollstreckunsgfähigen Inhalt.
    Hat mich das bei der Klauselerteilung zu interessieren?

    :confused: Hab leider gar keine Idee?

  • Hat mich das bei der Klauselerteilung zu interessieren?

    Das ist genau das, was von Interesse ist.
    Da wir aber den Inhalt, der dir vorliegenden Vereinbarung nicht kennen .... ;)




    Kein Problem!

    Also vereinbart wurde:

    1. Holzzaun kürzen!

    2. Maschendrahtzaum bleibt an bestimmten Stellen und wird nicht durch Holzzaun ersetzt!

    3. Die Ast verpflichten sich an der Grenze kein Unkrautvernichtungsmittel, sonern einen Rasentrimmer und eine Rasenschere zu benutzen!

    4. Die AGG verhalten sich auch entsprechend Punkt 3

    5. Besuch der AGG darf nicht vor Carport parken!

    6. Ast und AGG werden sich auch in Zukunkft akzeptieren und respektieren!

  • Aus diesem Schiedsvergleich dürften mehrere Vollstreckungsarten möglich sein.
    So z.B. nach §§ 887, 888, 890 ZPO. Voraussetzung ist jedesmal eine vollstreckbare Entscheidung nebst Klausel und Zustellung. Ich hätte daher keine Bedenken, wegen des vollstreckungsfähigen Inhalts.

    Ich kann nix dafür, ich bin so. :teufel:

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Das mit dem Holzzaun hat m.E. aber nur einen vollstreckungsfähigen Inhalt, wenn auch geregelt ist, wieviel gekürzt werden soll.

  • Da hat sich aber ein Streetworker beim Vergleichsabschluss alle erdenkliche Mühe gegeben. Schön zu wissen, dass weiterer Streit vorprogrammiert ist.
    Kürzen ist weniger als wie jetzt. Da reicht auch schon ein Milimeter, zumal das den Nachbarn so schön ärgert.
    Mangelnde Bestimmbarkeit würde ich eher beim Maschendrahtzaum prüfen.
    Und was ist mit 3.? Wofür sollen die Hartbrandtwichtel die Geräte denn überhaupt nutzen? Zum nervige Spießernachbarn kleinschnippseln? Und wo genau hört "an der Grenze" auf? Reicht es, wenn die Pestizide einen Meter entfernt ins Erdreich gekippt werden?

  • Das mit dem Holzzaun hat m.E. aber nur einen vollstreckungsfähigen Inhalt, wenn auch geregelt ist, wieviel gekürzt werden soll.

    Wollen wir mal für die Standesehre aller Advokaten hoffen, dass der von tinchen aufgezählte Inhalt nur Stichpunkte der Vereinbarung sind.

    @Ho
    Vergiss nicht deine Pillen zu nehmen :teufel:

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • War nur zu faul zum Schreiben, wollte euch ja auch nur nen kurzen Abriss des Vergleichs geben!

    Mal ganz doof gefragt, wie sieht denn die Klausel dann aus? :akteferti

  • Gut, dann versuch ich mal entspannt wie der Jogi an die Aufgabe ranzugehen.
    Ich habe ehrlich gesagt schon Urteile über die Herausgabe "des Sparbuchs" oder "des PKW" gesehen. Im Moment lernen wir hier noch, dass Nichtabhilfeentscheidungen u. U. auch vollstreckungsfähigen Inhalt benötigen und Nichtabhilfeentscheidungen aufhebende Beschlüsse wie "wird festgestellt, das Kosten für XY notwendig sind. Hr. R. z. w. V." nicht unbedingt ausreichen. Naja. Wir sind ein Team.
    Aber wieso eigentlich der Rechtspfleger? Ist gegenseitiges Reschpecktieren und Ackzäpptieren denn Zug-um-Zug-Leistung i. S. d. § 726 Abs. 2 ZPO?

  • Wie sieht denn so nen Klausel aus? So wie ne ganz normale Klausel? :confused:

    § 725 ZPO. Bist du sicher, dass der Rpfl zuständig ist?



    Der Richter hatte das erst ans OLG gegeben, wegen § 1060, die haben das aber zurück gegeben und dann hat der Richter im Landesrecht was gefunden, dass der Rpfl zuständig ist. und darum hab ich das jetzt am Hacken!:mad:

  • Hallo, hier bin ich als Neuling und muss auch direkt eine Klausel zu einem Schiedsvergleich erteilen.
    Meine Frage: Kann ich die Gegenseite vor Erteilung anhören oder erteile ich die Klausel direkt? Wäre eine Anhörung falsch? Nach 730 ZPO darf ich ja in diesem Fall eigentlich nicht anhören, oder?

  • Ich kann da leider nicht mit praktischer Erfahrung dienen (habe auch keine Ahnung, wer das bei uns im Gericht macht).

    Grundsätzlich denke ich aber, dass bei einer einfachen, ganz normalen Klausel eine Anhörung entbehrlich sein wird. Anders in Zweifelsfällen.

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