Bekleidungsgeld

  • Betreute bekommen ja, wenn sie denn Sozailhilfe beziehen, Bekleidungsgeld. Nun ist hier die Frage aufgekommen, wohin das Geld zu überweisen ist. Ich meine in Abrechnungen schon gesehen zu haben, dass das Geld auf das Girokonto der Betreuten überwiesen wurde, kann mich aber nicht erinnern, ob die noch zu Hause wohnten oder in einem Pflegeheim waren.

    Bei jüngeren Betreuten, die sich in einem Heim befinden, haben die Betreuer teilweise mitgeteilt, das Geld sei zweckgebunden und dürfe weder auf das Girokonto noch auf das Taschengeldkonto des Betreuten überwiesen werden. Ein Heim führt für das Bekleidungsgeld ein Sonderkonto.

    Anlass zu der Frage hier war, dass das Bekleidungsgeld wohl zunächst auf das Girokonto des Betreuten überwiesen wurde, das Sozialamt den Betreuer dann telefonisch darauf hingewiesen hat, dass das Geld an das Heim hätte überwiesen werden müssen und dann auch von dem Betreuer überwiesen wurde, sich in der Übersicht über die Führung des Taschengeldkontos aber keine entsprechende Gutschrift befindet, wohl aber Bekleidungseinkäufe etwa in Höhe des Bekleidungsgeldes getätigt wurden. Und nun fragen wir uns, wo ist das Geld und, ist es richtig, dass das Bekleidungsgeld zwingend an das Heim zu überweisen ist.

  • Der Heimbewohner (bzw. sein Betreuer) hat das Recht, die Gelder selbst zu verwalten. Eine Pflicht zur Überweisung an das Heim vermag ich nicht zu erkennen. Auch bei Barbeträgen (die regelmäßig über das Heim ausgezahlt werden) obliegt die Entscheidung, an wen diese überwiesen werden, dem Bewohner bzw. dem Betreuer. Er kann daher auch Zahlung an sich verlangen.

  • Hier wird das Bekleidungsgeld, ob Heimbewohner oder noch in der Häuslichkeit lebend, auf das Girokonto des Betreuten gezahlt. Was will das Heim mit dem Bekleidungsgeld? Kauft das Heim die Bekleidung für den Heimbewohner :gruebel:?

  • Hier wird das Bekleidungsgeld, ob Heimbewohner oder noch in der Häuslichkeit lebend, auf das Girokonto des Betreuten gezahlt. Was will das Heim mit dem Bekleidungsgeld? Kauft das Heim die Bekleidung für den Heimbewohner :gruebel:?

    Nein, das Heim verwahrt das Bekleidungsgeld dann zusammen mit dem Barbetrag auf dem Taschengeldkonto.

  • Hier wird das Bekleidungsgeld, ob Heimbewohner oder noch in der Häuslichkeit lebend, auf das Girokonto des Betreuten gezahlt. Was will das Heim mit dem Bekleidungsgeld? Kauft das Heim die Bekleidung für den Heimbewohner :gruebel:?



    Nein, das Heim verwahrt das Bekleidungsgeld dann zusammen mit dem Barbetrag auf dem Taschengeldkonto.



    Ja das war mir schon irgendwie klar, aber dann kann das Geld ja auch bis zum Kauf von notwendiger Bekleidung auf dem Girokonto des Betreuten verbleiben. Die Beweggründe des Sozialamtes, dass Geld auf das Taschengeldkonto zu überweisen, kann ich nicht nachvollziehen. (Und alle Heimbewohner haben doch bestimmt kein Taschengeldkonto, oder? kann ich mir so zumindestens nicht vorstellen)

  • Bei uns ist das unterschiedlich:
    Existiert ein Girokonto, wird das Bekleidungsgeld hierauf überwiesen - es sei denn, die Beteiligten (Kostenträger und Betreuer/ Betroffener) vereinbaren anderes.
    Existiert nur das Taschengeldkonto, wird das Bekleidungsgeld von vornherein mit dem Barbetrag auf das Taschengeldkonto gezahlt.
    Die Heimleitungen hier vor Ort machen oft Bekleidungskäufe mit den Bewohnern.
    Ich hatte auch schon mal eine Auszahlung per Scheck.

  • Die Beweggründe des Sozialamtes, dass Geld auf das Taschengeldkonto zu überweisen, kann ich nicht nachvollziehen. (Und alle Heimbewohner haben doch bestimmt kein Taschengeldkonto, oder? kann ich mir so zumindestens nicht vorstellen)

    Der Heimträger hat für die Bewohner ein Taschengeldkonto zu führen. Wie dies zu erfolgen hat, richtet sich nach speziellen Vorschriften, etwa der Pflegebuchführungsverordnung und der Heimsicherungsverordnung. Natürlich kann der Bewohner sich auch die Gelder direkt vom Sozialamt aufs Girokonto überweisen lassen.

    Aenor schildert die übliche Praxis zutreffend.

  • Hier wird das Bekleidungsgeld, ob Heimbewohner oder noch in der Häuslichkeit lebend, auf das Girokonto des Betreuten gezahlt. Was will das Heim mit dem Bekleidungsgeld? Kauft das Heim die Bekleidung für den Heimbewohner :gruebel:?




    So sieht es auch bei uns aus.

  • Was will das Heim mit dem Bekleidungsgeld?



    Das wüßten wir auch gerne. :) Ich habe, bevor ich den Thread eröffnet habe, die große Suchmaschine befragt und in meinen alten BSHG-Kommentar gesehen. Beides war erfolglos. Eure Antworten betätigen meine Meinung, es ist ein Anspruch des Betreuten und der Betreuer bestimmt wie bei dem Barbetrag, wohin das Geld überwiesen wird.

    Wir werden das hier mal beobachten und notfalls eine Klärung herbei führen. In dem Fall, der uns ins Grübeln brachte, hatte das Sozialamt dem Betreuer leider nur telefonisch mitgeteilt, dass das Bekleidungsgeld irrtümlich auf das Konto des Betreuten statt an das Heim überwiesen wurde. Wir hätten da gerne einen schriftlichen Bescheid gesehen.

  • Leuchtet mir auch nicht ein, warum das Kleidergeld zwingend an das Heim zu zahlen sein soll. Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass das richtig ist. Bei uns wird es auf Girokonto oder Taschengeldkonto eingezahlt.

  • Hallo,

    ich hätte da mal eine Frage zum Bekleidungsgeld im Pflegeheim. Darf das Bekleidungsgeld an Bewohner ohne Betreuer bar ausgezahlt werden?

    Viele Grüße

  • Hallo,

    ich hätte da mal eine Frage zum Bekleidungsgeld im Pflegeheim. Darf das Bekleidungsgeld an Bewohner ohne Betreuer bar ausgezahlt werden?

    Viele Grüße

    Wenn kein Einwilligungsvorbehalt besteht? Wieso nicht? Ist der Betreute geschäftsunfähig?

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