Gerichtskosten bei Grundbuchberichtigung

  • Hallo,

    ich habe eine Frage zu den Gerichtskosten für eine Grundbuchberichtigung durch Anwachsung. Es soll der Verkehrswert zur Berechnung herangezogen werden, der liegt jedoch nicht vor. Lediglich die Einheitswerte sind bekannt. Es kann doch nicht sein, dass man Verkehrswertgutachten zur Berechnung der Gerichtskosten erstellen lassen muss!?

    Für Antworten bin ich dankbar.

    Viele Grüße,
    asommer

  • Bei uns in Südhessen wird der Wert nach der Brandversicherungsmethode festgestellt

    (Brandversicherungswert mit dem jeweiligen Multiplikator der Brandversicherung malnehmen, von dem Ergebnis für jedes Jahr welches das Gebäude schon steht 0,8 % abziehen (max. 70 %), das ergibt den Gebäudewert. Dann die Quadratmeterzahl des Grundstücks mit dem Bodenrichtwert multiplizieren und zum Gebäudewert addieren. Von dem so errechneten Wert sicherheitshalber 10 % abziehen und wir haben den Verkehrswert).

  • Bei uns in Südhessen wird der Wert nach der Brandversicherungsmethode festgestellt


    Und was macht Ihr, wenn es keinen Brandkassenwert gibt?? :gruebel:

    Seit die Brandkasse privatisiert wurde, gibt es durchaus aus Gebäudeversicherungen, die keinen solchen Wert berechnen.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Diese Versicherungsunternehmen versichern zum Neuwert, dann nehmen wir die Versicherungssumme zzgl. des Grundstückswerts.

  • Oft hilft auch ein Blick ins Grundbuch danach, wie lange der jetzige Eigentümer schon eingetragen ist. Liegt der Erwerb noch nicht allzu viele Jahre zurück und haben sich die tatsächlichen Verhältnisse seitdem nicht geändert (z.B. durch Bebauung), kann man sich auch am damaligen Kaufpreis orientieren. Wenn das nicht weiterführt, dann w.o. (Brandversicherungssumme pp.)

  • Bei uns in Südhessen wird der Wert nach der Brandversicherungsmethode festgestellt

    (Brandversicherungswert mit dem jeweiligen Multiplikator der Brandversicherung malnehmen, von dem Ergebnis für jedes Jahr welches das Gebäude schon steht 0,8 % abziehen (max. 70 %), das ergibt den Gebäudewert. Dann die Quadratmeterzahl des Grundstücks mit dem Bodenrichtwert multiplizieren und zum Gebäudewert addieren. Von dem so errechneten Wert sicherheitshalber 10 % abziehen und wir haben den Verkehrswert).




    Genau. Wir haben ein Berechnungsprogramm, das diese Berechnung vornimmt. Lass Dir von den Beteiligten die Brandversicherungsurkunde/n vorlegen aus denen sich der "Brandversicherungswert 1914" ergibt und frag nach den/m Baujahr/en. Wenn Du die Werte hier bekannt gibst, kann man den/die Gebäudewerte schnell berechnen.

    Für den Grundstücks qm - Preis gibt s bei uns Gutachterlisten des Landratsamts, wo für jede Gemeinde Durchschnittswerte für Baugrund oder gewerbliche Flächen drinstehen. Frag mal beim LRA nach, oder bei Kollegen, ob s bei euch so was gibt.

  • Hallo Della (und an alle anderen die geantwortet haben),

    vielen Dank für die Antwort, die Brandversicherungswerte sind die Lösung.

    Super, dass es das Forum gibt !!

    Schönen Tag noch

    a.sommer

  • Genau. Wir haben ein Berechnungsprogramm, das diese Berechnung vornimmt. Für den Grundstücks qm - Preis gibt's bei uns Gutachterlisten des Landratsamts, wo für jede Gemeinde Durchschnittswerte für Baugrund oder gewerbliche Flächen drinstehen. Frag mal beim LRA nach, oder bei Kollegen, ob s bei euch so was gibt.



    Das ist ja mal interessant. Wurde dieses Berechnungsprogramm vom Dienstherren gestellt oder kann man das auch im Internet finden?

  • Das ist ja mal interessant. Wurde dieses Berechnungsprogramm vom Dienstherren gestellt oder kann man das auch im Internet finden?

    Ein Berechnungsprogramm existiert auch in Bayern, ist jedoch nicht öffentlich verfügbar. Bei der Bewertung eines normalen Gebäudes ist dies jedoch absolut nicht erforderlich, um den Wert festzustellen.

    Einfach anhand des Gebäudealters und der Gebäudeart den Faktor aus der "Tabelle zur Berechnung des Verkehrswertes von Gebäuden nach dem Brandversicherungswert" bestimmen und mit der Brandversicherungssumme von 1914 multiplizieren.

  • [quote='Grundbüchler','RE: Gerichtskosten bei Grundbuchberichtigung']


    Für den Grundstücks qm - Preis gibt s bei uns Gutachterlisten des Landratsamts, wo für jede Gemeinde Durchschnittswerte für Baugrund oder gewerbliche Flächen drinstehen. Frag mal beim LRA nach, oder bei Kollegen, ob s bei euch so was gibt.



    Da sind wir schon weiter. Unsere Bodenmanagementbehörde (neuhessisch für Katasteramt :D) hat eine CD-Rom herausgebracht, die flurstücksgenau die Richtwerte für den ganzen Landkreis enthält. Wir finden die Sache sehr praktisch, allerdings streitet unsere Verwaltung noch mit der Bodenmanagementbehörde, ob wir die Kosten (1.600,--e) für die CD zahlen müssen.

  • [quote='Grundbüchler','RE: Gerichtskosten bei Grundbuchberichtigung']


    Für den Grundstücks qm - Preis gibt s bei uns Gutachterlisten des Landratsamts, wo für jede Gemeinde Durchschnittswerte für Baugrund oder gewerbliche Flächen drinstehen. Frag mal beim LRA nach, oder bei Kollegen, ob s bei euch so was gibt.



    Da sind wir schon weiter. Unsere Bodenmanagementbehörde (neuhessisch für Katasteramt :D) hat eine CD-Rom herausgebracht, die flurstücksgenau die Richtwerte für den ganzen Landkreis enthält. Wir finden die Sache sehr praktisch, allerdings streitet unsere Verwaltung noch mit der Bodenmanagementbehörde, ob wir die Kosten (1.600,--e) für die CD zahlen müssen.


    In Nds. können die Amtsgerichte die aktuellen Bodenrichtwertkarten online kostenfrei abrufen. :strecker

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Versuchen einen Summe zu ermitteln z.B. hier oder wenn das nicht geht, aber die Wohnfläche bekannt ist, gibt es noch eine Faustformel: Wohnfläche x 165 = Stammversicherungssumme 1914. Dazu gabs in einer der letzten MittBayNot einen Artikel, den ich leider nicht mehr zur Hand habe.

    „Gebildet ist, wer weiß, wo er findet, was er nicht weiß.“ (Georg Simmel)

  • Die Grundbuchkollegen haben da manchmal auch noch Berechnungsförmelchen. Einfach mal fragen.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

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