Hallo,
ich habe eine Frage zu den Gerichtskosten für eine Grundbuchberichtigung durch Anwachsung. Es soll der Verkehrswert zur Berechnung herangezogen werden, der liegt jedoch nicht vor. Lediglich die Einheitswerte sind bekannt. Es kann doch nicht sein, dass man Verkehrswertgutachten zur Berechnung der Gerichtskosten erstellen lassen muss!?
Für Antworten bin ich dankbar.
Viele Grüße,
asommer