Sorry, Ihr werdet wahrscheinlich über meine Frage nur müde lächeln, aber die Kolleginnen sind schon alle außer Haus:
In einem Verfahren auf Ruhen der ES nach § 1674 BGB ist eine RAìn beigeordnet, die jetzt ihre Gebühren anmeldet.
Sie macht eine Gebühr nach 3100 geltend. Eine andere Vorschrift die paßt oder eine Ausnahme habe ich nicht nicht gefunden. Ich möchte aber nicht festsetzen, ohne mich rückzuversichern
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