RA-Gebühren für Ruhen der ES

  • Sorry, Ihr werdet wahrscheinlich über meine Frage nur müde lächeln, aber die Kolleginnen sind schon alle außer Haus:
    In einem Verfahren auf Ruhen der ES nach § 1674 BGB ist eine RAìn beigeordnet, die jetzt ihre Gebühren anmeldet.
    Sie macht eine Gebühr nach 3100 geltend. Eine andere Vorschrift die paßt oder eine Ausnahme habe ich nicht nicht gefunden. Ich möchte aber nicht festsetzen, ohne mich rückzuversichern :oops:

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Soweit die Gebühr erst nach Inkrafttreten des RVG am 01.07.2004 entstanden ist, ist die Gebühr nach VV RVG Nr. 3100 absolut korrekt.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Danke, das wollte ich hören ;) Ich wollte nur sicher gehen, daß ich nichts übersehen habe.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

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