Neuanmeldung Vereinsvorstand

  • Hallo,
    ein Verein wird neu angemeldet.
    Die Regelung zum Vorstand lautet: u.a.:
    "Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt werden. Jedes Vorstandsmitglied kann den Verein alleine vertreten. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter sowie einen Kassier. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn 2/3 der Mitglieder mitwirken. Er gibt sich - soweit notwendig - eine Geschäftsordnung. ..."
    In der Gründungsversammlung wurden nun die drei Vorstände gewählt wobei die Gründer gleich selbst bestimmt haben, wer von den Vorständen 1. bzw. 2. Vorsitzender und wer Kassier ist.
    Geht das?
    Danke für Eure Antworten

  • Das geht nicht, denn der Vorstand muss seinen Vorsitzenden, Stellvertreter und Kassierer bestimmen. Die Mitgliederversammlung ist dafür nicht zuständig.

    Hier ist dieser Fehler aber vermutlich nicht von Interesse. Wenn die Mitgliederversammlung einen Vorsitzenden, eine Stellvertreter und einen Kassierer bestellt, ist darin zumindest auch die Bestellung in den Vorstand enthalten. Dieser Teil des Rechtsgeschäftes ist nach § 139 BGB zu untersuchen: Hätten sie die gleichen Personen bestellt, wenn sie von der Nichtigkeit der Ämterverteilung gewusst hätten? Wenn ja, dann ist die Bestellung als Vorstand wirksam. Für die Vertretung und damit für die Eintragung in das Vereinsregister ist die Bezeichnung hier nicht von Interesse, jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

  • Suedmann

    Also, ich hätte damit auch kein Problem (wie Alfred)
    Da bei der Gründungsversammlung ja die späteren Vorstandsmitglieder wohl auch selbst anwesend waren, haben diese sich ja im Grunde in ihren Funktionen selbst bestimmt.
    Also eintragen und fertig !

  • :zustimm:

    ... Wenn die Mitgliederversammlung einen Vorsitzenden, eine Stellvertreter und einen Kassierer bestellt, ist darin zumindest auch die Bestellung in den Vorstand enthalten. ... Für die Vertretung und damit für die Eintragung in das Vereinsregister ist die Bezeichnung hier nicht von Interesse, jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

  • :zustimm:

    Ich würde die Ämterzuordnung im Vorstand als "interne" Geschäftsverteilung verstehen. "Nach außen" ist wichtig, dass die drei Vorstandsmitglieder jeweils einzeln vertreten.

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