Sozialgerichtsbarkeit

  • Hallo Kollegen!
    Ich habe gerade meine Versetzung zum Sozialgericht beantragt (derzeit einzige Möglichkeit, an meinem Wohnort zu arbeiten) und weiß allerdings gar nicht so recht, was wir Rechtspfleger dort so zu tun haben! :oops: Da mir sehr viel an der Stelle liegt, möchte ich jetzt möglichst alles über die Tätigkeitsgebiete dort wissen (sind das tatsächlich nur Kosten und Rechtsantragstelle?)
    Dankeschön allen, die davon mehr Ahnung haben als ich und diese Ahnung mit mir teilen!!!!
    Andrea

  • Hallo, Andrea

    Ja, Kosten und Rechtsantragstelle. Und Verwaltungstätigkeit.

    Ich hab selber mal im Verwaltungsgericht gearbeitet und kenne Leute aus dem Sozialgericht. Ist eher ein ruhiger Job, in dem man auch fachlich nicht sonderlich beansprucht wird. Höflich ausgedrückt. Also, mir hats nicht gefallen. Ich würds auch niemandem empfehlen, höchstens Kollegen, die ne ruhige Kugel schieben wollen oder denen andere Abteilungen zu schwer sind.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Zitat von Franziska

    Ich würds auch niemandem empfehlen, höchstens Kollegen, die ne ruhige Kugel schieben wollen oder denen andere Abteilungen zu schwer sind.



    :cup: dann :wechlach:

    :vorlaut: :psst:


    ... freu´mich schon auf rege Antworten der dortigen Kollegen:wechlach:

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Ruhige Kugel ?:eek:

    Das sehe ich aber mal ganz anders. Was die Kollegen da auf der RAST zu tun haben, ist einiges.

    Klar, es gibt kein Grundbuch, ZVG oder sonstigen Sonderschlüssel. Aber dafür ist die RAST echt heftig.

    Ansonsten steht allgemeine Gerichtsverwaltung an und Festsetzung von Gebühren.

    Aber ruige Kugel ? Fachlich sonst zu schwer ? :daumenrun :daumenrun :daumenrun :daumenrun

  • Tschulligung, aber das klang mir so nach der oL-Schiene: Mahnsachen und Kostenfestsetzung sind billige Gebiete, die eines Rpfls nicht würdig sind und laufend unterfordern. Ich halte von so einer Abqualifizierung gar nichts! Jeder macht auf seinem Posten den bestmöglichsten Job und ist genauso gefordert wie jeder andere. Auch gibt es in jedem Rechtsgebiet durchaus anspruchsvolle Fälle, die gelöst sein wollen.

    Schon zur Studienzeit war ich gegen diese affigen Dozentenformulierungen wie FGG-Edelrechtspflegerei oder Grundbuch = crême de la crême oder ähnlicher Quatsch. Das Thema ist an anderer Stelle schon ausgiebig breit getreten worden. Fehlt nur wieder noch die Funktionsgruppenverordnung. In meinen Augen sind derartige Klassifizierungen durch die Bank unsachlicher Müll! :daumenrun

  • Ok, sorry, sofern ich hart arbeitende Kollegen verunglimpft habe.

    :teufel:In meiner Zeit an meinem Verwaltungsgericht war es aber so. Ich war mittags mit meinen Akten fertig und habe mich den ganzen Nachmittag gefragt, was ich als nächstes tun soll. Peinlich! Zumal Richter, Registratur und Schreibdienst ziemlich überlastet waren. Ich "durfte" dort 1 x in der Woche in die Rechtsantragstelle, das war dann zwar anstrengend, aber für mich eine willkommene Abwechslung.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Franziska:

    Ich find´s gut, daß du ehrlich deine Einschätzung über deine damalige Tätigkeit sagst:daumenrau .

    Das darf man!;)

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • 13: Ich hoffe, du meintest nicht mich, wollte nämlich genau das Gegenteil sagen: Der Job ist auch ohne Sonderschlüssel ganz schön schwer und REspekt vor den Kollegen die ihn machen.

    Und bei dem Satz: die anderen Abteilung zu schwer, gehe ich dann doch die Wände hoch.

    Die Kollegin sollte mal alleine die Verwaltung eines Gerichts machen, von Haushalt über Gebäudebewirtschaftung bis Personal und dann noch mal von zu schwer erzählen.:teufel:

  • Zitat von jojo

    Ich hoffe, du meintest nicht mich, wollte nämlich genau das Gegenteil sagen: Der Job ist auch ohne Sonderschlüssel ganz schön schwer und REspekt vor den Kollegen die ihn machen.



    @ jojo:

    Also, bevor jetzt wieder alles durcheinander geht: Ich weiß nicht, was Du unter Deinem Sonderschlüssel verstehst - ich wende mich nicht nur gegen die Abqualifizierung gewisser Tätigkeiten (insoweit bin ich oL-geschädigt :D ), sondern ich bin genauso ein vehementer Gegner der so genannten Funktionsgruppen-VO. Diese sorgt dafür, dass man z.B. im Zivilbereich nicht über A 11 hinauskommt, in anderen Bereichen (FGG) sehr wohl doch. Dabei machen alle auf ihrem Platz eine gleich wertvolle und produktive Arbeit. Über den Begriff anspruchsvoll lässt sich trefflich streiten. Ich jammere ja auch nicht rum, dass ich überwiegend nur Massenverfahren erledigen muss, die sich allein schon mengenmäßig anders auswirken als "Edelgebiete". Anders gesagt: Die Einteilung Rpfl. 1. -3. Klasse ist mir zuwider!

    Dazu gehören auch Schnacks wie "Rpfl. in der ordentlichen und unordentlichen Gerichtsbarkeit". Rpfl. in einer Sondergerichtsbarkeit wird oft auch nicht wirklich anerkannt. Ich war auch 2 Jahre beim VG, da gab (und gibt es heute?) noch nicht einmal den Rpfl. - oder ist nach 20 Jahren die Voraussetzung endlich geschaffen worden? Ich habe mich als dahin Abgeordneter immer geweigert, unter die Beschlüsse 'UdG' zu setzen, denn ich war und bin ausgebildeter Rpfl. und das kommt auch unter die Beschlüsse. Dass die entsprechenden Gesetzesgrundlagen noch immer nicht fertig sind, dafür kann ich doch nix. Das hat seinerzeit schwer Wirbel verursacht - bis ins JM... :strecker

  • Ach so, wenn wir schon dabei sind: Ich mag auch keinerlei Vorurteile zwischen den einzelnen Dienstzweigen. Eine Arroganz des Rpfls oder U.d.G. des gehobenen Dienstes gegenüber dem m.D., den Angestellten und Arbeitern ist vollkommen unangebracht.

    Und um aufs Ausgangsthema zurückzukommen: Wenn du bereit bist, über die Aufgaben des Rpfls Verantwortung zu übernehmen, eine abwechslungsreichte Tätigkeit, die auch mal praktisches Wissen erfordert (ich meine damit beurteilen zu können, ob eine Handwerkerrechnung stimmt) und Leute führen und motivieren kannst, bist du bei der Sondergerichtsbarkeit richtig. Die Gerichte sind nämlich so klein, da geht mann/frau nicht in der Menge unter. Mann steht immer unter Beorbachtung der Kollegen und manchmal wird jedes Wort auf die Goldwaage gelegt. Du kannst dich halt nicht verstecken und hast aufeinmal mit Sachen zu tun, von denen du auf der FH nichtmal ansatzweise geört hast. Dem einen liegt das, dem anderen nicht. Wenn du nur "deinen Job machen willst" (nicht abwertend gemeint), lass die Finger davon. Willst du mal was anderes machen und bist bereit,auch ungewöhliches zu machen, geh zum SG. Letzendlich musss es jeder selber wissen, ob er da glücklich wird.

  • Dankeschön für alle Antworten, obwohl ich bei dir, Franziska, auch erst schlucken musste. Aber du sagst ja nur, welche Erfahrung du gemacht hast und nicht, dass es überall so ist. Ich kann mir eine Tätigkeit auch ohne die klassischen Rechtspflegertätigkeiten (also eher verwalterisch)sehr gut vorstellen, das kann doch sehr interessant sein! Öfter mal was neues! Und wenn man nicht wirklich die Wahl hat, muss man das Beste aus seiner Situation machen. Ich bin jedenfalls hoffnungsvoll, dass es klappt.
    Also, danke nochmal und :cup: abwarten und Tee trinken.

  • Hallo,

    hier meldet sich mal eine aus der Sozialgerichtsbarkeit (Sgb) zu Wort - auch auf die Gefahr, dass ich für diesen Thread ein wenig spät bin, aber es könnte ja mal wieder jemand danach suchen ;)

    Wie schon bemerkt, braucht es in der Sgb keine Rechtspfleger, da dies unsere Verfahrensordnung (SGG) so nicht vorsieht. Nach dem SGG ist für verschiedene Aufgaben der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle (Ukb) vorgesehen. Inwieweit die Modernisierung der Justiz bundesweit fortgeschritten ist, ist mir nicht bekannt, aber eine der künftigen SGGÄndG könnte den Begriff der Geschäftsstelle fallen lassen, da modernisierte Gerichte in Serviceeinheiten arbeiten (mal was Organisatorisches am Rande). Nichtsdestotrotz gibt es etliche Rechtspfleger auch an den Sozialgerichten, denn dieser Quereinstieg ist möglich. Ich bin zum Beispiel auch Quereinsteigerin, jedoch aus der allgemeinen Verwaltung. Andersrum denke ich jedoch nicht, dass Ukb gD in einen anderen Gerichtszweig einsteigen können (es sei denn für reine Verwaltungssachen, was ich für eher unwahrscheinlich halte), denn die Rechtspflegerausbildung ist ja sehr speziell, gell?

    Nun wieder zu den Aufgaben eines Ukb: Für diesen gibt es sowohl Aufgaben im gehobenen und im mittleren Dienst als auch im Angestelltenbereich. Einige Angestellte dürfen Urteile, Gerichtsbescheide und Beschlüsse ausfertigen sowie das Verkündungs- oder Zustelldatum bescheinigen. Die überwiegende Zahl der Angestellten, die als Protokollführerinnen tätig sind, bescheinigen als Ukb die Richtigkeit des Protokolls (teils aus der Sitzung, immer häufiger jedoch vom Band :daumenrau). Einfache Kostenrechnungen (Befundberichtsentschädigung, Zeugen-, Dolmetscherentschädigung, Entschädigung ehrenamtlicher Richter, Pauschgebührenfestsetzung) werden in den modernisierten Gerichten auch von den Angestellten festgesetzt. Dazu wurden diese im JVEG geschult. Dem mittleren Dienst obliegen im Wesentlichen die gleichen Aufgaben, darüber hinaus jedoch auch noch die Entschädigung von Sachverständigenrechnungen und ggf. Klageaufnahmen zur Fristwahrung (d.h. ohne Begründung). Der gehobene Dienst, der früher die Geschäftsstellen leitete (dann aber auch noch fürs Paginieren zuständig war!!!), ist im Wesentlichen nun für die Klageaufnahmen (Rechtsantragsstelle) da sowie die Festsetzung von Gerichts- und außergerichtlichen Kosten (Anwaltskosten gegen Beklagte nach RVG) und die PKH-Festsetzung (Bewilligung von PKH inkl. Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse ist in der Sgb noch Angelegenheit der Vorsitzenden (soll aber auf den UkbgD übertragen werden)). Die Kostenanforderung für Gutachtensvorschüsse, Gerichtskosten, Ordnungsgelder, Mutwillenskosten, Kopierkosten u.ä. über Jukos obliegt bei uns auch dem gehobenen Dienst. Kostenschulungen und -nachschulungen hält bei uns auch der gehobene Dienst. Nachdem unseren Angestellten erst vor kurzem die Feststellungsbefugnis erteilt wurde, werden wir zum Jahresende auch noch eine Innenrevision im gehobenen Dienst installieren, um die künftigen Nachschulungen problemorientiert anbieten zu können. Mit Einführung von SAP haben wir auch einzelne Module in die Verantwortung der Ukb des gehobenen Dienstes gegeben. Dies ist eine Option, die mir als Geschäftsleiterin weiterhin die Mitarbeit in Kostenangelegenheiten ermöglicht und den Kollegen eine Mitarbeit außerhalb der Kostenangelegenheiten. Inwieweit dies auch anderswo so ist, vermag ich jedoch nicht zu beurteilen.

    LG
    Susa

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