Verwalterbestellung Wohnungseigentum

  • Hallo,

    kurz nach Dienstschluß noch eine Frage:

    Der Beschluß über die Wohnungseigentümerversammlung muß ja unter anderem durch einen Wohnungseigentümer unterzeichnet werden.
    Blöde Frage dazu: Muß dieser zwingend auch in der Versammlung anwesend gewesen sein oder genügt ein beliebiger Wohnungseigentümer?

    Danke
    Ron

  • Also ich denke, dass es ein beliebiger Wohnungseigentümer sein kann, da das Gesetz und auch die Kommentierung dazu nichts genaues her gibt. Oftmals weiss man ja auch gar nicht welche Wohnungseigentümer zur Versammlung anwesend waren.

  • Ich war bisher immer davon ausgegangen, daß jemand, der das Protokoll unterzeichnet auch in der Versammlaung war, habe dies aber nie überprüft.
    In meinem Uralt-WEG-Kommentar kann ich auch nichts finden.
    Hat sonst jemand noch eine Anregung?

  • Sinn und Zweck des § 24 Abs 6 WEG besteht jedoch darin, dass die dort erwähnten Personen eine sog. "Garantenstellung" für die Richtigkeit des Protokolls übernehmen, was zwingend voraussetzt, dass sie an der Versammlung auch teilgenommen haben. Durch die Unterschrift sollen sie die inhaltliche Richtigkeit des Versammlungsprotokolls dokumentieren (vgl. Riecke/Schmid, Kompakt-Kommentar WEG, noch 1.A., § 24 Rn 77). In der Regel findet sich ein TOP, unter welchem der betroffene Wohnungseigentümer erwähnt wird, anderenfalls ist Rücksprache mit dem Verwalter zu nehmen (Kopie der Teilnehmerliste etc.).

  • Sinn und Zweck des § 24 Abs 6 WEG besteht jedoch darin, dass die dort erwähnten Personen eine sog. "Garantenstellung" für die Richtigkeit des Protokolls übernehmen, was zwingend voraussetzt, dass sie an der Versammlung auch teilgenommen haben. Durch die Unterschrift sollen sie die inhaltliche Richtigkeit des Versammlungsprotokolls dokumentieren (vgl. Riecke/Schmid, Kompakt-Kommentar WEG, noch 1.A., § 24 Rn 77). In der Regel findet sich ein TOP, unter welchem der betroffene Wohnungseigentümer erwähnt wird, anderenfalls ist Rücksprache mit dem Verwalter zu nehmen (Kopie der Teilnehmerliste etc.).



    Und genau mit dieser Begründung bekam ich eine ZwiFü, weil ein Eigentümer unterzeichnet hat, der bei der Versammlung gar nicht anwesend war. Auch wenn ich über die ZwiFü nicht begeistert war, die Begründung konnte ich nachvollziehen.

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