Generve ausserhalb des Registers

  • Sorry, für die Frage:

    Wenn ein Verein Bockmist macht, der mich als Registergericht eigentlich nicht interessiert

    • ein paar Mitglieder (nicht Vorstand wie in Satzung vorgegeben) haben mal eben flott eine Mitgliederversammlung einberufen (nicht alle geladen.....)
    • ein Mitglied tritt als 1. Vorsitzender auf (bei der Bank etc.) - ist aber nicht eingetragen......

    Jetzt kommen alle wie im Kindergarten zu uns und heulen, petzen und quengeln uns die Ohren voll.

    Habe doch keine Aufsichtspflicht wie Vormundschaftsgericht - oder liege ich total falsch :gruebel:

    Mich interessiert doch nur die Anmeldung - die Schriftstücke nehme ich doch nur zur Kenntnis zur Akte und verwende sie bei einer etwaigen Anmeldung.

    Anfrage an Vorstand bezügl. etwaiger anmeldepflichtiger Veränderungen ist natürlich klar.

    Bin über 10 Jahre aus Vereinsregister raus und steige gerade peu à peu wieder ein :oops:

  • Ich hatte grade auch so was:

    zweiseitiges Schreiben des Sohnes eines ehemaligen Vorsitzenden eines Vereines, der selbst nicht eingetragen ist, aber bei einem "Hauptverein" angeschlossen ist:

    Vater wurde nach einem Telefonat mit dem Vorsitzenden des Hauptvereins aus dem Verein ausgeschlossen, da er " keine Ahnung hat, wie eine Ortsgruppe zu führen ist!"

    Ich soll jetzt alles mögliche machen: Satzung untersuchen, ob das alles rechtens ist; die Kasse prüfen, bei der Bank nachfragen, ob noch die Vollmacht gilt................

    Ich mache in diesen Sachen immer Folgendes:

    1. Schriftliches Schreiben muss eingereicht werden
    2. Dieses geht dann an den Vorsitzenden zur Stellungnahme
    3. Die Stellungnahme geht dann an den "Einreicher" mit meinem Anschreiben, dass aus registerechtlicher Sicht keine Veranlassung geben ist.
    Falls doch Klärungsbedarf besteht, kann der ordentliche Rechtsweg beschritten werden!

  • Ich verweise auch immer auf den ordentlichen Rechtsweg und sage, dass wir hier nur eine regstrierende Behörde sind.

    (Nur mal so nebenbei *nerv nerv* ) Ich musste mir gerade 10 Minuten anhören, dass der Betreute keinen Flurdienst macht und es wäre doch Aufgabe des Gerichts der Betreuerin zu sagen, dass sie dann gefälligst die Hausordnung machen muss. [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Wut/smilie_wut_042.gif] )

  • Wenn mir Vorgänge vorgelegt werden wie in # 1 beschrieben, bin ich immer sehr freundlich und setze folgendes Schreiben ab:
    "in pp. liegt mir Ihr Schreiben vom xx vor.
    Ich bedaure, dass dergleichen Schwierigkeiten bestehen. Das Register-/Vormundschafts-/Familien-/Nachlassgericht ist jedoch nicht zuständig, Streitigkeiten der Beteiligten zu schlichten oder sich in diese einzumischen.
    Der vorgetragene Sachverhalt berührt nicht die Aufsichtspflicht des Gerichts / das hier zu führende Register.
    Es bleibt Ihnen freigestellt, den Prozessweg zu beschreiten.

    Mit freundlichem Gruß

    Aenor"

    Zur Frist. :)



  • Das hast du sehr schön formuliert und ich werde das Schreiben sofort übernehmen. (Falls mal was schriftliches kommt, bis jetzt wurde bei mir nur mündlich gemeckert)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!