Nachbarrecht

  • Ich habe ein Grundbuch, in dem im BV eingetragen ist "Ein Nachbarrecht" ohne irgendwelche weiteren Hinweise.
    Nachforschungen in Vorgängerakten haben ergeben, dass dieses Nachbarrecht wohl aus einem Holznutzungsrecht besteht. Dieses wiederum ist in einem selbständigen Gemeindeblatt in Abt. II eingetragen für 62 verschiedene Berechtigte.
    Aus alten Verträgen konnte man entnehmen, dass dieses Nachbarrecht wie ein selbständiges Grundstück (ist es ein grundstücksgleiches Recht?) durch Auflassung übertragen wurde. Nur durch Zufall habe ich den Hinweis auf die entsprechende Eintragung in Abt. II des Gemeindeblattes gefunden.
    Kann mir Jemand weiterhelfen, wie mit dieser Eintragung im BV zu verfahren ist?

  • Das habe ich jetzt ehrlich gesagt noch nicht ganz verstanden. Ist es ein Herrschvermerk, ein einzeln gebuchter Realverbandanteil oder was sonst?

    Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören.

  • Es ist eingetragen wie ein Herrschvermerk, aber als einziger Text steht in Spalte 1-4 des BV "Ein Nachbarrecht" ohne jede weitere Erläuterung.

  • Aber du hast eine entsprechende Dienstbarkeit in einem anderen Blatt, oder? Kannst du nachvollziehen, ob es sich wirklich um das selbe Recht handelt (z. B. Eintragung auf Grund der gleichen Verfügung)?
    Wenn dem so ist, würde ich es einfach wie einen Herrschvermerk behandeln.

    Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören.

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