Hilfe, ich bin etwas überfordet.
Fall:
Ein RA ( außerhalb) beantragt bei unserem Gericht ( Zivilabteilung) gegen den Schuldner die öffentliche Zustellung
a) der vollstreckbaren Ausfertigungen von verschiedenen Grundschuldbestellungsurkunden
b) sowie der belaubigten Fotokopie der Abtretungsurkunde an die neue Gläubigerin.
Begründung : Schuldner sei unbekannten Aufenthaltes ( irgendwo USA); EMA des letzten Wohnsitzes brachte nichts.
letzter Wohnsitz war ein anderes AG Bezirk; die not. Urkunden wurden jedoch an unserem Notariat beurkundet.
Wer ist da zuständig? M.E. Vollstreckungsgericht, oder? Und wo steht das? Ist es Rpfleger-Aufgabe???
P.S: zudem sind m.E. die Voraussetzungen der öfftl. ZU zu wenig nachgewiesen.
Danke