Öffentliche Zustellung von GBA- Urkunden

  • Hilfe, ich bin etwas überfordet.
    Fall:
    Ein RA ( außerhalb) beantragt bei unserem Gericht ( Zivilabteilung) gegen den Schuldner die öffentliche Zustellung
    a) der vollstreckbaren Ausfertigungen von verschiedenen Grundschuldbestellungsurkunden
    b) sowie der belaubigten Fotokopie der Abtretungsurkunde an die neue Gläubigerin.

    Begründung : Schuldner sei unbekannten Aufenthaltes ( irgendwo USA); EMA des letzten Wohnsitzes brachte nichts.
    letzter Wohnsitz war ein anderes AG Bezirk; die not. Urkunden wurden jedoch an unserem Notariat beurkundet.

    Wer ist da zuständig? M.E. Vollstreckungsgericht, oder? Und wo steht das? Ist es Rpfleger-Aufgabe???
    P.S: zudem sind m.E. die Voraussetzungen der öfftl. ZU zu wenig nachgewiesen.

    Danke

  • Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Notar seinen Sitz hat, der die Urkunde erstellt hat (Baumbach-Hartmann,51.Auflage, § 797 ZPO Rdnr. 8).
    Die Bewiilligung ist Richtersache, da im Rechtspflegergesetz nicht zugewiesen.

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