Weder aus der Anmeldung, noch aus dem Protokoll geht konkret der Wortlaut der Satzungsänderung hervor (NOCH ein wichtiger "Wart" soll dem engeren Vorstand angehören).
Anmeldung:
die Satzungsänderung in § 4, wonach auch der Wichtigwart fortan zum engeren Vorstand gehören solle, siehe Protokoll.....
Protokoll:
....der neu zu wählende Wichtigwart sowie ein Unnützwart sollen Mitglieder des Vorstands werden. ......dann kommen nur Ausführungen was Unnütz- und Wichtigwart für Aufgaben haben....
Die Satzungsänderung wurde beschlossen...
Davon ab, dass laut Anmeldung nur Wichtigwart und laut Protokoll Unnütz- und Wichtigwart dem Vorstand angehören sollen...
Die glasklare Formulierung des entsprechenden § der Satzung obliegt doch wohl kaum dem Registergericht !!
Und hinterher goutiert den Herrschaften meine Formulierung nicht.....
Möchte jetzt Zwischenverfügung frickeln:
- Unnütz - und Wichtigwart oder nur Wichtigwart ?
Wenn nur Wichtigwart: neue Satzungsänderung.....
Wenn beide: neue Anmeldung .... - Den geänderten § der Satzung - konkret gedruckt und ohne Umschreibung
d'accord ?