Hallo an alle !!
Ich habe folgendes Problem:
In meinem Grundbuch hat ein Flurbereinigungsverfahren stattgefunden. Die AusfAO ist erlassen und der neue Rechtszustand am 01.10.2007 eingetreten.
Am 11.10.2007 erscheinen die Parteien beim Notar und schließen einen Vertrag über die alten Grundstücke.
Nach Schöner/Stöber Rd.-Nr. 4044 ist eine Verfügung nach Erlaß der AusfAO über die alten Grundstücke nicht mehr möglich, oder ?
Der Notar reichte mir aufgrund dieser Mitteilung eine Identitätserklärung (von der Notariatsangestellten, aufgrund allgemeiner Vertrags-durchführungsvollmacht) ein, laut der nun ein neues Grundstück aus dem Verfahren Vertragsgegenstand sein soll.
Es sind ca 25 Grundstücke ausgeschieden und nur 4 Neue entstanden. Also gibt es keine eindeutigen Ersatzgrundstücke.
Ich bin der Auffassung es muß ein neuer Vertrag mit den Parteien her und auch in sämtlichen Genehmigungen muß das neue Grundstück bezeichnet sein, da hier über rechtlich bereits untergegangene Grundstücke verfügt wurde.
Teilt ihr meine Meinung oder liege ich hier völlig daneben ?