Vertragsabschluß nach Flurbereinigungsverfahren

  • Hallo an alle !!

    Ich habe folgendes Problem:

    In meinem Grundbuch hat ein Flurbereinigungsverfahren stattgefunden. Die AusfAO ist erlassen und der neue Rechtszustand am 01.10.2007 eingetreten.

    Am 11.10.2007 erscheinen die Parteien beim Notar und schließen einen Vertrag über die alten Grundstücke.

    Nach Schöner/Stöber Rd.-Nr. 4044 ist eine Verfügung nach Erlaß der AusfAO über die alten Grundstücke nicht mehr möglich, oder ?

    Der Notar reichte mir aufgrund dieser Mitteilung eine Identitätserklärung (von der Notariatsangestellten, aufgrund allgemeiner Vertrags-durchführungsvollmacht) ein, laut der nun ein neues Grundstück aus dem Verfahren Vertragsgegenstand sein soll.

    Es sind ca 25 Grundstücke ausgeschieden und nur 4 Neue entstanden. Also gibt es keine eindeutigen Ersatzgrundstücke.

    Ich bin der Auffassung es muß ein neuer Vertrag mit den Parteien her und auch in sämtlichen Genehmigungen muß das neue Grundstück bezeichnet sein, da hier über rechtlich bereits untergegangene Grundstücke verfügt wurde.

    Teilt ihr meine Meinung oder liege ich hier völlig daneben ?

  • Die alten Grundstücke konnten nicht mehr verkauft und aufgelassen werden, da diese schon in der FB untergegangen waren. Es hätten die neuen Flurstücke Vertragsgegenstand sein müssen.

    Ich denke, hier hat der Notar gepennt, woran auch die "Identitätserklärung" nicht mehr ändern kann.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Wie alle Vorposter:

    Die Identitätserklärung ist eine Wissenserklärung ohne materiell-rechtliche Wirkung (§§ 36, 37 BeurkG):

    Was als Grundstück nicht (mehr) existiert, wird auch nicht durch nachträgliche Identitätserklärung zum Gegenstand der beurkundeten Veräußerung.

  • Ja natürlich hatte ich getan, daraufhin kam jetzt ein Aufsatz über Vertragsauslegung bei unbewusster Falschbezeichnung und Irrtum der Vertragsparteien über einen Umstand., in sehr rüdem Ton.

    Daher war ich wohl auch leicht verunsichert!

    V I E L E N D A N K !!!

  • Ja natürlich hatte ich getan, daraufhin kam jetzt ein Aufsatz über Vertragsauslegung bei unbewusster Falschbezeichnung und Irrtum der Vertragsparteien über einen Umstand., in sehr rüdem Ton.

    Daher war ich wohl auch leicht verunsichert!

    V I E L E N D A N K !!!

    Daran hatte ich auch zunächst gedacht. Es gibt dazu den Parzellenverwechslungsfall des BGH. Dort waren aber die richtigen Grundstücke gemeint, jedoch falsch bezeichnet. In Deinem Fall sind hingegen andere Grundstücke gemeint, denn die bezeichneten gibt es nicht mehr. Die Rspr. passt also nicht.

  • Vertragsauslegung wird hier auch nicht weiterhelfen, weil wohl nur ein Teil des Bestandes übertragen werden soll und eben nach der FB nicht mehr klar ist, welcher Teil.

    Anders würde ich die Sache sehen, wenn die Beteiligten den gesamten Bestand aufgelassen hätten. Dort lege ich dann (nach kurzer Rückfrage an den Notar) tatsächlich aus, dass der neue Bestand gemeint war.

    Ulf

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