Löschungsvormerkung in Abt. II??

  • :confused:

    Hallo,
    ich habe mehrere Eintragungsanträge:
    1. Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (auflösend bedingt) für die
    Firma X
    2. Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (aufschiebend bedingt) für die
    Volksbank
    3. Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung der BPD für die
    Firma x
    4. Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung der BPD für die
    Volksbank
    5.und 6. Löschungsvormerkungen oder Beschränkung der Löschungsbefugnis der
    Firma X ???
    Der Antrag lautet wie folgt: " Die Löschung der vorstehend genannten Dienstbarkeit für die Firma X und der weiter für diese zur Eintragung bewilligten o.a. Vormerkung ist nur mit Zustimmung der Berechtigten der weiter oben zur Eintragung bewilligten Dienstbarkeit und Vormerkung für die Bank, derzeit die Volksbank, möglich. Die entsprechende Eintragung wird bewilligt und beantragt."
    Soll ich Löschungsvormerkungen in Abt. II eintragen? Ich kenne so etwas eigentlich nur in Abt. III.
    Ich bedanke mich im voraus!
    M.f.G. Haselhoff

  • Hää, nie gehört oder gesehen.
    Nach der Sachverhaltsdarsatellung sehe ich auch keine Löschungsvormerkung als gewollt an. Es ist - so habe ich das verstanden - eine rechtsgeschäftliche Beschränkung der Verfügungsbefugnis der Berechtigten gewollt. Das dürfte m.E. eintragbar sein. Ich würde es aber direkt in die Hauptspalte bei dem "beschränkten" Recht eintragen.
    :confused: :confused:

    Ulf

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