Eine GmbH mit Sitz in Deutschland plant eine Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung dergestalt, als dass eine Satzungsänderung (Änderung des Firmennamens) beschlossen werden soll.
Einzige Gesellschafterin ist eine Corporation mit Sitz in USA. Diese hat einer Mitarbeiterin Vollmacht erteilt.
Auszug:
„Diese Vollmacht soll in jeglicher Hinsicht in Übereinstimmung mit dem Gesetz der Vereinigten Staaten von Amerika interpretiert werden. Zum Zeugnis dessen hat die Gesellschaft dafür gesorgt, dass diese Vollmacht von ihrem ordnungsgemäßen und entsprechend autorisierten Direktor ausgestellt wird am Tag und im Jahr wie oben beschrieben.
Unterzeichnet am.........
Originalunterschrift XYZ
(Präsident)“
Keine Unterschriftsbeglaubigung, kein Siegel, keine Vertretungsbescheinigung und keine Apostille.
Das reicht doch so nicht aus, oder?