§ 727 ZPO-Zweig-/Hauptniederlassung

  • Ich kenne mich leider nicht so gut mit Handelsrecht aus und bitte daher um einen Tip:

    Die Klägerin ist die B* Begräbnishilfe, Zweigstelle der A*-Grien* GBG, Bestattungsgesellschaft mbH.

    Nunmehr begehrt die Klägerin „Aktualisierung“ des Aktivrubrums.
    Die Klägerin ist jetzt die B* Begräbnishilfe, Zweigstelle der G* GBG Bestattungen GmbH.

    Die neue Hauptniederlassung ist durch mehrere Verschmelzungen zustande gekommen. Also liegt doch m.E. hier keine Aktualisierung vor, sondern ich muss eine Rechtsnachfolgeklausel erteilen. Die Zweigniederlassung ist ja als solche nicht parteifähig...

  • Es kommt darauf an.
    Eine genaue Bewertung lässt die Sachverhaltsschilderung nicht zu. Wenn die "B* Begräbnishilfe ... G* GBG, Bestattungsgesellschaft mbH" der aufnehmende Rechtsträger war und zwischendrin in "B* Begräbnishilfe...G* GBG Bestattungen GmbH" umfirmiert hat, wäre es keine RNF.
    Eine klarstellende Klausel ist aber allemal sinnvoll.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Es kommt darauf an.
    Eine genaue Bewertung lässt die Sachverhaltsschilderung nicht zu. Wenn die "B* Begräbnishilfe ... G* GBG, Bestattungsgesellschaft mbH" der aufnehmende Rechtsträger war und zwischendrin in "B* Begräbnishilfe...G* GBG Bestattungen GmbH" umfirmiert hat, wäre es keine RNF.
    Eine klarstellende Klausel ist aber allemal sinnvoll.



    Nee, meine erstere Gesellschaft war nicht aufnehmender Rechtsträger...
    Also doch RNF

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!