Danke für die Info zu den recht neuen Entscheidungen!
Genehmigung Verkauf Kommanditanteil
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Halli Hallo, leider komme ich mit meinem Genehmigungsverfahren hier nicht weiter und hoffe auf eure kompetente Hilfe:
Zum Sachverhalt (am besten skizzieren):
Es gibt eine A Vermögensverwaltungs- und Beteiligungs GmbH & Co. KG, u.a. ist dort N (minderjährig) Kommanditist mit einer Einlage von 500,00 EUR.
Diese soll um 90.000 EUR erhöht werde.
Dies bedarf m.E. keiner Genehmigung (LG Stuttgart 4 KfH T 20/00, Beschluss vom 18.01.01).
Weiterhin gibt es eine B GmbH & Co. KG, u.a. ist dort ebenfalls N (s.o.) als Kommanditist mit einer Einlage von 90.000,00 EUR beteiligt.
N will den KG-Anteil von 90.000 EUR nun an die A Vermögensverwaltungs- und Beteiligungs GmbH & Co. KG verkaufen, um genau auch dort die Einlage als Kommanditist zu erhöhen.
Bedarf das einer Genehmigung? Ich sitze schon 2 Tage über dieser Sache und komme leider nicht weiter.
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Konnte es bisher immernoch nicht rausfinden und bitte weiter um Eure Hilfe!!!!!!!!:(:(:(
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Zumindest der Verkauf der KG-Beteiligung dürfte m.E. genehmigungspflichtig sein (§ 1822 Nr. 3 BGB).
(Es scheint sich hier wohl nicht um einen Sachverhalt zu handeln, der mit dem meinen in der Ausgangsfrage identisch ist.)
Ob auch die "Aufstockung" des KG-Anteil an der anderen Gesellschaft genehmigungsbedürftig ist, weiß ich so nicht. Spontan hätte ich gesagt, dass es wie ein neuerlicher erwerb zu sehen ist und daher auch dort § 1822 Nr. 3 BGB greift. -
Zumindest der Verkauf der KG-Beteiligung dürfte m.E. genehmigungspflichtig sein (§ 1822 Nr. 3 BGB).
Ja das war auch meine Vermutung, dachte aber vllt wegen dem zusammenhängenden Sachverhalt entfällt diese vllt. Werde das Kind (17 Jahre) aber nur schriftlich anhören, sie war vor kurzem schonmal wegen dem Erwerb eine KG-Anteils bei mir und da wusste sie ausführlich über die Geschäfte Bescheid.
DANKE -
Zu dem Gesamtkomplex gibt es einen Aufsatz von Weinbrenner in FPR 2009, 265 (in beck-online).
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