Sacheinlagen

  • Wenn Zahlungen/Sacheinlagen eines Gesellschafters einer GmbH auf seine Einlage vor Eintragung in das HRB eingehen, bzw. diese in Autos oder Maschinen für die Firma geschehen, wie ist das zu werten! Gilt dies dann als vollständige Einlage erbracht?
    Zudem sind Zahlungen des Gesellschafters auch an die anderen Gesellschafter gelaufen, nicht mittelbar über die GmBH aber diese Zahlungen wurden für Geschäftsvorgänge benutzt. Ist dies für die Anrechnung auf die Einlage zu werten?`Wie können diese Zahlungen nachgewiesen werden?`

    Vielen dank im Voraus

  • Zahlungen an Dritte sind auf die Mindesteinlage nicht möglich (Baumbach/Hueck, GmbHG, § 19 Rdnr. 11).

    Darüber hinaus sind Zahlungen an Dritte zur Einlagentilgung nur möglich, wenn die getilgte Forderung vollwertig, fällig und liquide ist (Baumbach/Hueck a.a.O.). D.h. derartige Zahlungen sind nur mgl., wenn die Gesellschaft sich nicht in einer Krise befindet.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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