Akte verschwunden!

  • Hallo, m.E. gibt es eine besondere Gebühr für die Rekonstruktion der Akte nicht. Nr. 5200 VV RVG kann es schon deshalb nicht sein, weil die nur für das Bußgeldverfahren gilt. Aber auch im Strafverfahren ist das m.E. keine "Einzeltätigkeit", sondern "Nachsogre", die von der jeweiligen VG abgedeckt wird.

    Im Übrigen: Ob der Strafverteidiger mal einfach so verpflichtet ist, an der Rekonstruktion mitzuwirken, ist nicht ganz einfach zu beantworten. Man wird unterscheiden müssen, wer für den Verlust vernatowrtlich ist. Ist der Aktenverlust bei der Justiz eingetreten, ist der Verteidiger ohne Zustimmung seines Mandanten nicht berechtigt (und schon gar nicht verpflichtet), seine Ablichtungen zur Rekonstruktion zur Verfügung zu stellen. Ist allerdings der Verteidiger für den Aktenverlust verantwortlich, soll er verpflichtet sein, bei der Rekonstruktion zu helfen. Fundstellennachweise bei Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 7. Aufl., 2013, Rn. 338.

  • Ich hänge mich hier mal dran:

    Habe Widerruf Bewährung der Jugendstrafe. Rechtskräftig. Der Verurteile sitzt noch nicht.

    Akte (Band I von II) ist wohl schon vor Jahren "verloren" gegangen. Habe noch mal nachgefragt, aber es dürfte keine Hoffnung mehr bestehen, dass diese noch mal auftaucht.

    Ich frage mich jetzt was ich machen soll: Akte rekonstruieren lassen (AG oder StA zuständig?). Allerdings kann dies auch lange Zeit in Anspruch nehmen.

  • Ich hänge mich hier mal dran:

    Wir haben hier am Amtsgericht ein Bußgeldverfahren, das mit Urteil abgeschlossen worden ist. Bei der Versendung zu einer anderen Behörde auf unsere Veranlassung ging die Akte verloren.

    Wer ist denn für die Rekonstruktion zuständig? Die StA nach Rechtskraft des Urteils oder das Gericht, weil dort - genauer gesagt aufgrund unserer Veranlassung und somit in unserer Sphäre - die Akte verschwand?

    Will mich nicht um Arbeit drücken, mir geht es nur objektiv um die Zuständigkeit. Mein Richter sagt, aktenführende Behörde sei nach Rechtskraft des Urteils die StA, der Staatsanwalt sagt, aufgrund Verschwindens in unserer Sphäre sei das Gericht zuständig.

    Bin für Meinungen dankbar welcher Behördenleitung ich das Aktenrelikt zuleiten darf mit der Bitte um Genehmigung der Rekonstruktion.

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